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In einem wegweisenden Urteil entschied das Landgericht Hamburg im Fall Kneschke gegen LAION (Az.: 310 O 227/23), dass die Handlungen von LAION keinen Urheberrechtsverstoß darstellen. LAION ist die Abkürzung für „Large Scale Artificial Intelligence Open Network“. Dieser Fall, der sich auf die Schnittstelle von KI und Urheberrecht konzentriert, wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für die rechtliche Landschaft rund um die KI-Entwicklung und die Text- und Datenanalyse (TDM) haben.
Diese Episode mit weiterführenden Informationen finden Sie in Kürze auch in schriftlicher Form in unserem Blog unter:
https://kandidatentreff.de/category/blog/
Autor: Ronak Kalhor-Witzel | Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
In einem wegweisenden Urteil entschied das Landgericht Hamburg im Fall Kneschke gegen LAION (Az.: 310 O 227/23), dass die Handlungen von LAION keinen Urheberrechtsverstoß darstellen. LAION ist die Abkürzung für „Large Scale Artificial Intelligence Open Network“. Dieser Fall, der sich auf die Schnittstelle von KI und Urheberrecht konzentriert, wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für die rechtliche Landschaft rund um die KI-Entwicklung und die Text- und Datenanalyse (TDM) haben.
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Autor: Ronak Kalhor-Witzel | Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
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