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In der Entscheidung G 4/19 beschäftigte sich die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts mit dem sogenannten Doppelpatentierungsverbot. Sie bestätigt hierin, dass eine europäische Patentanmeldung zurückgewiesen werden kann, wenn sie denselben Gegenstand beansprucht wie ein demselben Anmelder erteiltes europäisches Patent, das nicht zum Stand der Technik gehört.
Den Beitrag mit weiterführenden Informationen finden Sie in schriftlicher Form überdies in unserem Blog:
G4/19 - Verbot der Doppelpatentierung vor dem EPA
Autor: Dr. Martin Erbacher Sprecherin: Katharina Weremchuk Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
In der Entscheidung G 4/19 beschäftigte sich die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts mit dem sogenannten Doppelpatentierungsverbot. Sie bestätigt hierin, dass eine europäische Patentanmeldung zurückgewiesen werden kann, wenn sie denselben Gegenstand beansprucht wie ein demselben Anmelder erteiltes europäisches Patent, das nicht zum Stand der Technik gehört.
Den Beitrag mit weiterführenden Informationen finden Sie in schriftlicher Form überdies in unserem Blog:
G4/19 - Verbot der Doppelpatentierung vor dem EPA
Autor: Dr. Martin Erbacher Sprecherin: Katharina Weremchuk Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
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