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Im Podcast sprechen wir über folgende Tipps:
Checkliste für Unternehmer für das Veranlagungsjahr 2024
Geplante Maßnahmen zur Entlastung im Jahr 2025
Die Einkommensstufen im Steuertarif werden – mit Ausnahme der höchsten Stufe – stärker angehoben, als ursprünglich vorgesehen. Statt der regulär geplanten 3,33 % werden die Stufen um 3,83 % valorisiert. Damit überholt das Progressionsabgeltungsgesetz die Inflationsanpassungsverordnung 2025 vom 30. August 2024
Ab dem 1. Januar 2025 wird das steuerfreie Kilometergeld für beruflich genutzte Fahrzeuge auf einheitlich EUR 0,50 pro Kilometer für PKW, Motorräder und Fahrräder festgesetzt. Für jede mitbeförderte Person sollen EUR 0,15 pro Kilometer geltend gemacht werden können. Die maximale Kilometerleistung für die pauschale Berücksichtigung bei KFZ bleibt unverändert bei 30.000 km/Jahr. Die neue Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selb-ständige.
Die steuerlich anerkannten Pauschalen für Inlandsdienstreisen werden erhöht: Tagesgelder steigen von EUR 26,40 auf EUR 30,- pro Tag, Nächtigungsgelder von EUR 15,- auf EUR 17,-.
Zum 01.01.2025 wird auch die Sachbezugswerteverordnung angepasst:
Mehrere steuerliche Entlastungen werden vollständig an die Inflationsrate angepasst:
Ab 1. Januar 2025 wird ein Kinderzuschlag von EUR 60,- pro Kind und Monat für erwerbstäti-ge Alleinverdiener und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen von bis zu EUR 24.500,- eingeführt. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt und jährlich entsprechend der Inflation an-gepasst.
Im Podcast sprechen wir über folgende Tipps:
Checkliste für Unternehmer für das Veranlagungsjahr 2024
Geplante Maßnahmen zur Entlastung im Jahr 2025
Die Einkommensstufen im Steuertarif werden – mit Ausnahme der höchsten Stufe – stärker angehoben, als ursprünglich vorgesehen. Statt der regulär geplanten 3,33 % werden die Stufen um 3,83 % valorisiert. Damit überholt das Progressionsabgeltungsgesetz die Inflationsanpassungsverordnung 2025 vom 30. August 2024
Ab dem 1. Januar 2025 wird das steuerfreie Kilometergeld für beruflich genutzte Fahrzeuge auf einheitlich EUR 0,50 pro Kilometer für PKW, Motorräder und Fahrräder festgesetzt. Für jede mitbeförderte Person sollen EUR 0,15 pro Kilometer geltend gemacht werden können. Die maximale Kilometerleistung für die pauschale Berücksichtigung bei KFZ bleibt unverändert bei 30.000 km/Jahr. Die neue Regelung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selb-ständige.
Die steuerlich anerkannten Pauschalen für Inlandsdienstreisen werden erhöht: Tagesgelder steigen von EUR 26,40 auf EUR 30,- pro Tag, Nächtigungsgelder von EUR 15,- auf EUR 17,-.
Zum 01.01.2025 wird auch die Sachbezugswerteverordnung angepasst:
Mehrere steuerliche Entlastungen werden vollständig an die Inflationsrate angepasst:
Ab 1. Januar 2025 wird ein Kinderzuschlag von EUR 60,- pro Kind und Monat für erwerbstäti-ge Alleinverdiener und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen von bis zu EUR 24.500,- eingeführt. Der Betrag wird monatlich ausgezahlt und jährlich entsprechend der Inflation an-gepasst.
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