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Velofahrerinnen und Velofahrer dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen – so steht es im Gesetz. Gemeint ist damit das vollständige Loslassen des Lenkers, also das freihändige Fahren. Es ist somit verboten und kann mit 20 Franken gebüsst werden.
By Leandro De Mori, Sven Dalla Palma, Nico Wacker, Raphael WalserVelofahrerinnen und Velofahrer dürfen die Lenkvorrichtung nicht loslassen – so steht es im Gesetz. Gemeint ist damit das vollständige Loslassen des Lenkers, also das freihändige Fahren. Es ist somit verboten und kann mit 20 Franken gebüsst werden.

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