Heute sprechen wir über eine Änderung, die jeden Fahrzeugbesitzer in Österreich ab Mai 2027 betreffen wird. Das Pickerl wurde reformiert und so gelten ab Mitte 2027 neue Intervalle.
Diese Änderung berührt alle Fahrzeuge unabhängig von Erstzulassung oder Type. Einzige Ausnahme gelten für Oldtimer, für die bleibt alles gleich :)
Weiters in der Folge ein Fahrbericht zum BYD Sealion7 AWD inkl. persönlichem Eindruck und Preis!
§57a-„Pickerl“ – Prüfintervalle in Österreich
🚗 PKW Klasse M1
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: 4 Monate vorher / 0 Monate danach
🚜 Zugmaschinen & Motorkarren bis 40 km/h
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🏗️ Selbstfahrende Arbeitsmaschinen & Transportkarren bis 40 km/h
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🚛 Anhänger bis 3.500 kg hzGG
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🌾 Landwirtschaftliche Anhänger über 40 km/h
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🌾 Landwirtschaftliche Anhänger bis 40 km/h
3 – 2 – 2 – 2 – 2 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🏍️ Fahrzeuge der Klasse L
4 – 2 – 2 – 2 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🏁 Historische Fahrzeuge
2 – 2 – 2 – 2 – 2 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
🚐 Alle sonstigen Fahrzeuge
1 – 1 – 1 – 1 – 1 Jahre
Toleranz: −4 / +0 Monate
Was bedeutet z. B. 4–2–2–2–1?
Die erste Begutachtung erfolgt nach 4 Jahren, danach dreimal im Abstand von jeweils 2 Jahren und anschließend jährlich.
−4/+0 bedeutet: Die Begutachtung kann bis zu 4 Monate vor dem Ende des jeweiligen Zeitraums durchgeführt werden, aber nicht danach.
Quelle: WKO Österreich / § 57a KFG
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