Bisher gab es bei der UPT-Auslegung große Unsicherheit – Stichwort „Kalenderjahr vs. UPT-Jahr“. Das ist ab 01.07.2025 vorbei!
🆕 Das ändert sich konkret:
Der UPT-Zeitraum beginnt mit der ersten UPT und läuft zwei Jahre
Es gilt der Mindestabstand, nicht mehr das Kalenderjahr
Keine Verknüpfung mehr an Jahreswechsel oder Quartale
Erkrankungsgrad A: Anzahl UPTs: bis zu 2, Mindestabstand: 10 Monate
Erkrankungsgrad B: Anzahl UPTs: bis zu 4, Mindestabstand: 5 Monate
Erkrankungsgrad C: Anzahl UPTs: bis zu 6, Mindestabstand: 3 Monate
Maximalanzahl ist nun klar definiert
Mehr als 2/4/6 Sitzungen im Zweijahreszeitraum sind ausgeschlossen
UPT-Leistungen nicht überziehen oder verkürzen
Fristen & wirtschaftliche Relevanz – BEVa/BEVb & UPTg richtig einsetzen
Frist: 3–6 Monate nach AIT
Bei Überschreitung: dokumentieren + begründen (nicht Praxisverschulden)
Bei großer Überschreitung (>12 Monate): Abbruchprüfung → Meldung an KZV möglich
UPTg ist einmal jährlich im zweiten Jahr der UPT möglich
Zu früh → nicht abrechnungsfähig (auch nicht UPTe/f)
UPTd kann UPTg nicht ersetzen, wenn Frist noch nicht erreicht
Was tun, wenn Leistungen vergessen wurden?
Leistungen dürfen nur ergänzt werden, solange die Abrechnung nicht an die Kasse übermittelt wurde (§ 23 Abs. 5 BMV-Z)
Kein „Nachschieben“ in Folgeabrechnungen – selbst bei offener Jahresfrist
Patient mit Grad B startet AIT im Oktober 2021
Mai 2022: Leistung vergessen, nicht abgerechnet
Im September fällt es auf → zu spät: Daten wurden bereits übermittelt
→ Honorarverlust unumkehrbar
💡 Tipp: Immer mit einem Kontrollsystem arbeiten (Behandlungsstrecke vs. Abrechnungsübersicht)
ABRECHNUNGSKOMPASS FÜR DIE ZAHNARZTPRAXIS
Der Praxisalltag bei Zahnärzten ist oft so schnelllebig und da fällt gern mal das Lesen von Neuerungen und Rundschreiben zum Thema Abrechnungen hinten runter. Deshalb habe ich diesen Podcast ins Leben gerufen! Hier bekommt ihr alle zwei Wochen wertvolle Informationen, Tipps und Unterstützung rund um das Thema der zahnärztlichen Abrechnung. Ich freue mich, wenn ihr dabei seid!
MEHR ÜBER ABRECHNUNGSKOMPETENZ
Website: https://abrechnungskompetenz.de
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