Das Vergabebeschleunigungsgesetz kommt 2026 und bringt die größten Änderungen im deutschen Vergaberecht seit Jahren. Was müssen Vergabestellen, Bieter und Kommunen jetzt wissen?
Ralf Leinenbach erklärt, was das neue Gesetz wirklich bedeutet:
✅ Eigenerklärungen statt Nachweise: Wie funktioniert das beschleunigte Verfahren und welche Risiken trägt die Vergabestelle?
✅ Präqualifikation: Warum sie für beide Seiten die Lösung ist
✅ Losgrundsatz (§97 GWB): Abschaffung oder nur Aufweichung? Was für Großprojekte aus dem Sondervermögen gilt
✅ Generalunternehmer & Totalunternehmer: 10–20 % Aufschlag vs. ein Ansprechpartner – wann rechnet es sich?
✅ BER als Negativbeispiel: Warum ein fehlender Totalunternehmervertrag teuer wird
✅ Nachprüfungsverfahren: Digitalisierung, 5-Wochen-Frist & Wegfall der aufschiebenden Wirkung beim OLG-Beschwerdeverfahren
✅ OLG-Vergabesenat wird Schadensersatzgericht statt Primärrechtsschutzinstanz, was das für Bieter bedeutet
✅ Nachforderungsmöglichkeiten werden ausgeweitet: Formfehler raus, gute Angebote bleiben drin
✅ Wertgrenzen für Direktvergaben: Bundesebene vs. Bundesländer (Sachsen-Anhalt: Bauvergabe bis 2,5 Mio. € ohne Teilnahmewettbewerb)
✅ DIHK-Kritik: Intransparenz durch höhere Direktvergabegrenzen
✅ EU-Richtlinie stärkt Losvergabe: Droht ein Konflikt mit dem deutschen Recht?
✅ Wettbewerbsregister: Auch bei Direktvergaben ein Pflichtblick
✅ Kommunen und Sondervermögen: Das Gesetz gilt nicht nur für Töpfe aus Berlin
Wichtigste Erkenntnis: Das Vergabebeschleunigungsgesetz entschlackt Verfahren spürbar. Aber wer auf Wettbewerb und Mittelstandsschutz verzichtet, zahlt am Ende mehr. Eigenerklärungen, Präqualifikation und das Wettbewerbsregister werden künftig noch wichtiger.
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Hier kommst Du zu dem Webinar "Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 - Änderungen verstehen, Chancen nutzen" von Herrn Leinenbach: Event-Details Vergabebeschleunigungsgesetz 2025 – Änderungen & Chancen nutzen | evergabe.de
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