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Két fesztivál zajlott Linzben az elmúlt héten, a Leicht über Linz és a NextComic fesztivál. Mindkettőnek volt magyar képviselője is, akik vendégeim voltak egy kis beszélgetésre a HungaroStudioban.
Nagy Boglárka a Leicht über Linz fotósa, aki szaxofonozni tanult eredetileg, s a zene és a zenész világ közel áll hozzá. Ma fotóriporterként és fotósként dolgozik.
Poór Dorottya pedig festőnek készült, de valahogy a képregényrajzolás világa beszippantotta, s a linzi Potato Publishing meghívására hozta el munkáit a NextComic fesztiválra Linzbe s egy szatellit kiállításra is sor került More Witches címen.
Hogy miért kanyarodtak el az egyik művészeti ágtól egy másik felé, hol s min dolgoznak egyébként, ezekről kérdeztük őket.
Tartsatok velünk vasárnaponként Linzben a 105.0 MHzen vagy online a www.fro.at streamjén.
Themen: Österreichs Gletscher verschwinden | Salman Rushdie in Heidenreichstein | Gastbeitrag: Was Melonis gescheiterte Justizreform in Italien mit Seenotrettung zu tun hat
Sendungskoordination: Stefan Resch
Österreichs Gletscher verschwinden
Die Klimakatastrophe schmilzt das Eis von den Gipfeln der Alpen. Fast alle beobachteten Gletscher in Österreich haben sich im letzten Jahr deutlich zurückgezogen. Mittelfristig werden wir uns an eine alpine Landschaft ohne Gletcher vorbereiten müssen, warnt der Alpenverein im neuen Gletscherbericht.
Beitragsgestaltung: Ines Stiermeier
Salman Rushdie in Heidenreichstein
Zum zwanzigsten Jubiläum des Festivals Literatur im Nebel war Salman Rushdie in Heidenreichstein zu Gast. Nach der ersten Auflage des Festivels 2006 war es bereits der zweite Besuch des Autors im Waldviertel. Er sprach über den Unterschied zwischen Fiktion und Lüge und las gemeinsam mit Erika Pluhar aus seinem neuesten Werk.
Beitragsgestaltung: Ines Stiermeier
Gastbeitrag: Was Melonis gescheiterte Justizreform in Italien mit Seenotrettung zu tun hat
Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist mit ihren Plänen für eine grundlegende Justizreform in einer Volksabstimmung gescheitert. In der Volksabstimmung am Montag lehnten vorläufigen Endergebnissen zufolge knapp 54 Prozent der Italienerinnen und Italiener die Reform ab. Im Vorfeld des Referendums warben Meloni und Lega-Chef Salvini offen damit, die Reform als Werkzeug gegen zivile Seenotrettungsorganisationen und Menschen auf der Flucht einzusetzen. Radio Corax sprach mit Nolte Bauer , dem Vorsitzenden von Mission Lifeline International, über die Bedeutung des Referendums. Das gesamte Interview kann hier nachgehört werden.
Am Ostermontag, dem 6. April 2026, findet der Internationale Bodenseefriedensweg statt. Der Bodenseefriedensweg wird länderübergreifenden organisiert und von ca. 100 Organisationen aus den drei beteiligten Ländern Österreich, Schweiz und Deutschland getragen. Thara Michaela vom österreichischen Organisations-Team lädt dich in ihrer Botschaft dazu ein, am 6. April 2026 beim Bodenseefriedensweg dabei zu sein.
Asfinag fehlt bei S1 wegen Verdrängungswirkung Unternehmensgegenstand
Wien (OTS) –
Bescheide reichen nicht
Rechtsgutachter Univ. Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer hielt fest, dass seine Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer verletzten Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) für die S1 vorbehaltlich der Entscheidung des EuGH erfolgen, aber davon ausgehen, dass dieser der ihm vorgelegten Stellungnahme der EU-Kommisison folgen wird und führte aus, dass auch die ASFINAG als Behörde im Sinne der SUP-Richtlinie anzusehen und an unionsrechtliche Vorgaben unmittelbar gebunden sei. „Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts schlägt für die ASFINAG in Hinblick auf den Unternehmensgegenstand durch. Ist eine Schnellstraße nicht im BStG aufgeführt oder wird diese – mangels Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) – durch Unionsrecht verdrängt, so stellt die konkrete Straße für die Tätigkeit der ASFINAG keinen Unternehmensgegenstand mehr dar,“ so Lachmayer. Insoweit könne die ASFINAG auch keine Errichtungs-, Finanzierungs- und Erhaltungsschritte setzen, die die verdrängte Vorschrift betreffen würden.„Vorhandene Bescheide und deren Rechtskraft sind davon losgelöst zu beurteilen. Für die ASFINAG fällt bereits die Zuständigkeit zu handeln weg, diese kann nicht durch rechtskräftige Bescheide kompensiert werden,“ stellt Lachmayer klar.
Unionsrechtswidrige Vorgangsweise von BM Hanke bei SUP widerspricht auch dem Gesetz
Der Gutachter widmete sich weiters der Frage, wie angesichts der historischen Nichtdurchführung einer SUP in Kombination mit Hankes Abbruch einer nahezu abgeschlossenen SUP wegen unerwünschten Ergebnisses der aktuelle Versuch des BMIMI zu bewerten sei, das mit einem so genannten „Screening“ (in dem nachträglich festgestellt werden soll, dass es keine SUP braucht) zu bereinigen. Lachmayer kommt hier zu klaren Schlussfolgerungen: „Ein EU-Mitgliedsstaat kann sich durch eine negative Screening-Entscheidung nicht seinen Verpflichtungen (aus der SUP-Richtlinie) entziehen, in dem er Pläne und Programme, die sehr wohl ‚voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen’ nach sich ziehen, einfach als solche bewertet, die keine Auswirkungen hätten.“ Komme es zu einer positiven Screening-Entscheidung, so sei das Verfahren gemäß SUP-RL bzw SP-V-G, dem Gesetz über die Durchführung strategischer Prüfungen im Verkehrsbereich, durchzuführen. „Die positive Screening-Entscheidung kann auch intern und implizit erfolgen, soweit der unionsrechtlich gebotene Konsultationsprozess eingehalten wurde. Eine Möglichkeit eine positive Screening-Entscheidung zu revidieren ist nicht vorgesehen. Es kann von einem weiteren Verfahren gemäß SP-V-G nur dann abgesehen werden, wenn der Plan oder das Programm aufgegeben wird. Ansonsten ist das Verfahren durchzuführen“, so Lachmayer.
Wolfgang Rehm fasste die Konsequenzen der durch das Gutachten offen gelegten Rechtslage nochmals zusammen: „Das positive Screening ist durch die bis zum Vorjahr nahezu vollendete SP-V bereits erfolgt, mit negativem Ergebnis für die S1“. Eine SUP/SP-V sei auf der Planebene angesiedelt und dürfe nicht mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte verwechselt werden. „Bei Lobautunnel und Spange fehlen ohnehin noch Bescheide und beim Nordteil reichen eben auch die derzeit rechtskräftigen Bescheide nicht aus, weil die Asfinag dort mangels Vorliegens einer Bundesstraße gar nicht tätig werden darf und wenn sie jetzt Schritte für die sechsjährigen Bauphase setzt, riskiert sie, nach der heuer zu erwartenden EuGH-Entscheidung schlecht dazustehen“ so Rehm. Das europäische Höchstgericht entscheide über drei Vorlagefragen des Bundesverwaltungsgerichts und sei kaum zu erwarten, dass die Asfinag dort Absolution bekomme. „Würden die Fragen im Sinne der Asfinag beantwortet, würde das bedeuten, dass das SP-V Gesetz überflüssig und alle bisher sieben für Straßen abgeschlossenen Strategischen Prüfverfahren für den sprichwörtlichen Hugo waren. Jedes Sitzungsprotokoll einer X-beliebigen Sachverständigenrunde aus dem Jahre Schnee dürfte dann als förmlicher Vorbereitungsakt für eine Bundesstraßengesetznovelle herangezogen werden, um noch in die Übergangsfrist der SUP-Richtlinienumsetzung zu kommen. Davon ist nicht auszugehen“, schätzt Rehm die Lage ein.
Appell, EuGH Entscheidung abzuwarten und Ausschreibungen zu stoppen
Es sei gut so, dass auch der „S1- Sackgassenautobahn“ die Rechtsgrundlage für einen Bau fehle, weil dieser Straßenabschnitt als quasi Wurmfortsatz allein keine verkehrliche Funktion erfüllen könne, sondern lediglich den Zweck habe, Tatsachen zu schaffen und den politischen Druck für den Lobautunnel zu erhöhen. Auch die Gewerbegebiete die Niederösterreich auf seinem Landesterritorium ermöglichen wollte, derentwegen Wien in grauer Vorzeit bei der Trassenkorridorauswahl übervorteilt worden sei, würden heutzutage nicht mehr so realisiert werden können, wie es sich Planergehirne vor mehr als zwanzig Jahren vorgestellt hätten. Mittlerweile sei in der Gesellschaft auch viel präsenter geworden, wie kostbar Boden ist und dass die massenhafte Versiegelung gestoppt werden müsse, um die Ernährungssicherheit nicht weiter herabzusetzen. „Im Gegensatz zu den Unsummen die die Projekte auf Pump und mit Bundeshaftung verschlingen, hat Hanke sich im Vorjahr seines parlamentarischen Evaluierungsauftrags in jeder Hinsicht auf billigste Art und Weise entledigt. Nach monatelanger Schein-Evaluierung wurden reihenweise Anleihen bei teilweise Jahre alten Hüten von ÖAMTC, Wirtschaftskammer &Co genommen bzw. aufgewärmt, gleichzeitig die fachlich in einer anderen Liga spielende Strategische Umweltprüfung abgewürgt“, kritisiert Rehm. Nun wolle der Minister versuchen, ebenso billig mit einem Screening davonzukommen, zeige sich aber, dass das rechtlich nicht möglich ist. „Ich fordere die Asfinag und Bundesminister Hanke deshalb auf, alle Ausschreibungen zu stoppen, das kommende EuGH-Urteil abzuwarten und für die Sackgassenautobahn keine weiteren Mittel beim Fenster hinauszuwerfen, um weitere Vorleistungen zu erbringen, sowie auf irreführende Symbolakte wie Spatenstiche zu verzichten“, so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Ein Unternehmen aus Österreich ist mitverantwortlich für diesen Tiertransportskandal.
Die Tiertransport-Kampagnenleiterin des VGT erklärt die auch für Österreich brisanten neu aufgedeckten Details in Zusammenhang mit diesem international für Aufsehen erregten Schiffs-Rindertransport, bei dem unzählige Tiere auf einer nicht enden wollenden Reise qualvoll gestorben sind.
Die schockierende Rücksichtslosigkeit solcher Transporte auf hoffnungslos veralteten und unzureichend ausgestatteten Schiffen ist leider nicht ungewöhnlich. Nur weil in diesem Fall auch administrative Probleme auftraten, die für alle involvierten wirtschaftlich sehr relevant waren, ist dieser Fall an die Medienöffentlichkeit gedrungen.
Am 12. Februar 2026 hielt der Historiker Gerhard Schwentner vom Diözesanarchiv Linz in Rohrbach-Berg einen Vortrag anlässlich des 400-jährigen Gedenkens an den Oberösterreichischen Bauernkrieg von 1626.
Darin gab er einen Überblick über die übergeordneten Zusammenhänge des Bauernkriegs und beleuchtete insbesondere dessen Ursachen auf politischer, religiöser und gesellschaftlicher Ebene. Zudem zeigte er auf, wie das Zusammenspiel dieser Faktoren schließlich in den offenen Konflikt mündete.
Referent: Mag. Dr. Gerhard Schwentner ist Historiker und arbeitet im Archiv der Diözese Linz.
Es handelt sich um den Mitschnitt der Veranstaltung.
Das menschliche Warten auf den Frühling ist dem Vogel der Woche schnuppe …—… more birds here: https://dgqyks.podcaster.de/vogel-der-woche.rss
Das menschliche Warten auf den Frühling ist dem Vogel der Woche schnuppe …—… more birds here: https://dgqyks.podcaster.de/vogel-der-woche.rss
Am 5. März 2026 beschloss der Aufsichtsrat der Vorarlberger Kulturhäuser-Betriebsgesellschaft, kurz KUGES, die Intendanz des Vorarlberger Landestheaters 2028 neu auszuschreiben. Das bedeutet, dass der Vertrag mit der jetztigen Intendantin Stephanie Gräve nicht verlängert wird.
Am 10. März 2026 gab es dazu eine Presseaussendung der Vorarlberger Landesregierung mit Lob für das Wirken von Stephanie Gräve und der gleichzeitigen Feststellung, dass nach 10 Jahren Landestheater-Intendanz ein guter Moment für neue Impulse sei.
Ab diesem Zeitpunkt gab es eine Vielzahl von Reaktionen in den Medien. Der Vorstand des Vereins der Freunde und Freundinnen des Vorrarlberger Landestheaters verkündete seinen geschlossenen Rücktritt, der Bürger:innenchor schrieb einen offenen Brief an Landesrätin Schöbi-Fink, die gleichzeitig die Vorsitzende des Vorstandes der KUGES ist. Der Vorstand der KUGES sah sich am 13.3. genötigt, eine Presseaussendung mit weiteren Informationen auszuschicken.
Für Proton das Freie Radio in Vorarlberg hat Ruth Kanamüller am 18. März ein Gespräch mit Intendantin Stephanie Gräve geführt. Es wird darin zuerst auf die Anfänge der Intendanz von Stephanie Gräve eingegangen um dann über die Corona-Zeit in die Gegenwart zu gelangen.
Nochmals kurz zusammengefasst: Stephanie Gräve hat das Haus 2018 übernommen. Es wurde damals interimistisch geleitet. Ihr Vorgänger Alexander Kubelka hatte seine Intendanz 2017 vorzeitig niederlegt. Schon in der zweiten Spielzeit begannen die Corona-Maßnahmen, eine Katastrophe für viele Kulturbetriebe, die Gräve gut gemeistert hat. Eine weitere Herausforderung wartet auf Gräve nun während der Sanierung des Hauses im Jahr 2027. Der Theaterbetrieb wird an anderen Spielorten aufrecht erhalten, allerdings in eingeschränktem Ausmaß. Die Spielzeit 2027/28 soll die aktuelle Intendantin noch leiten. Die gewünschte Verlängerung ihrer Intendanz bis 2030, wenn das Landestheater wieder in ruhigen Fahrwassern ist, wird Stephanie Gräve bis jetzt aber nicht gewährt.
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