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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
Nach dem Nachweisgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen auszuhändigen. In diesem Video wird erklärt, was im Nachweisgesetz unter den sogenannten wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses - oder vereinfacht - die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu verstehen ist und welchen Mindestinhalt ein Nachweis nach dem Nachweisgesetz enthalten muss. Zudem wird geklärt, wie, in welcher Form und innerhalb welcher Frist der Nachweis erbracht werden muss und welche Rechtsfolgen sich für Arbeitgeber bei Verstößen gegen die Pflichten nach dem Nachweisgesetz ergeben können. Zudem wird geklärt, welche Regeln für Arbeitsverhältnisse gelten, die schon vor Inkrafttreten der Neufassung des Nachweisgesetzes bestanden hatten, sogenannte Altverträge und innerhalb welcher Frist die Arbeitnehmerseite einen aktuellen Nachweis vom Arbeitgeber verlangen kann.
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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
Welche zulässigen Kündigungsgründe sieht das Kündigungsschutzgesetz für den Fall vor, wenn die Arbeitgeberseite ein Arbeitsverhältnis kündigen will, das dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt? Das KSchG sieht als zulässige Kündigungsarten die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung vor. Was diese Begriffe bedeuten und was mit den Begriffen soziale Rechtfertigung und Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemeint ist, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing aus Frankfurt am Main in dieser Folge.
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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
Wann braucht die Arbeitgeberseite einen Grund, wenn sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter kündigen will? Entscheidend für die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dann nämlich ist die Kündigung des Arbeitsvertrages nur zulässig, wenn nach dem Kündigungsschutzgesetz verhaltensbedingte Gründe, personenbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Für die Frage, ob der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG greift, ist nach § 1 KSchG die Beschäftigungsdauer und nach § 23 KSchG die Betriebsgröße entscheidend. Diese Voraussetzungen werden in dieser Podcast-Folge ausführlich erklärt.
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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
Was ist allgemeiner Kündigungsschutz? Was ist besonderer Kündigungsschutz? Darum geht es in dieser Podcast-Episode zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Sie erhalten einen Überblick zum Arbeitnehmer Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz - KSchG - und aus spezialgesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften. Zusätzlich erklärt Dr. Strosing, was der Kündigungsschutz nach Treu und Glauben im Arbeitsrecht bedeutet, der von den Arbeitsgerichten aus den §§ 138, 242 BGB hergeleitet wird.
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Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/
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Worin liegt der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsverhältnis?
In dieser Episode erklärt Rechtsanwalt Dr. Strosing den arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung im Arbeitsverhältnis. Diesen Unterschied zu kennen ist wichtig für Arbeitgeber und Vorgesetzte, weil sich bei der Wahl eines dieser arbeitsrechtlichen Instrumente zur Beanstandung eines Fehlverhaltens unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben: Beim einer Ermahnung verhindert die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber unter Umständen das Entstehen einer betrieblichen Übung. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung kann die Führungskraft eine verhaltensbedingte Kündigung für den Wiederholungsfall der Pflichtverletzung vorbereiten. Denn eine solche Kündigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - normalerweise nur bei vorausgegangener Abmahnung zulässig, sofern der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift.
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