Die private Nutzung einer Tankkarte kann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Eine Abmahnung ist immer dann entbehrlich, wenn es um schwerwiegende Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme oder Duldung dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.
Dieser Podcastfolge liegt die Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 29.03.2023, 2 Sa 313/22, zugrunde.