BEM und krankheitsbedingte Kündigung
Im zweiten Teil unseres Zweiteilers zum Thema „Krankheit im Arbeitsverhältnis“ geht es um die Frage, wann krankheitsbedingte Fehlzeiten arbeitsrechtlich kritisch werden können.
Unsere Juristin Kim-Jana Bobring und unsere Personalentwicklerin Wiebke Krohn erläutern, welche Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein müssen, welche Alternativen Arbeitgeber zuvor prüfen sollten und welche Bedeutung dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zukommt.
Darüber hinaus sprechen wir über häufige Fehler in der Praxis, den Umgang mit Langzeit- und Kurzerkrankungen sowie die besondere Situation bei schwerbehinderten Beschäftigten.
• Häufige Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen
• Mildere Mittel vor einer Kündigung
• Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung
• Risiken im Kündigungsschutzprozess
• Besonderheiten bei Schwerbehinderung
• Betriebliches Gesundheitsmanagement
• Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
• Ablehnung eines BEM durch Beschäftigte
Für Arbeitgeber gilt: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist regelmäßig erst das letzte Mittel. Gute Dokumentation, frühzeitige Gespräche und ein rechtssicher durchgeführtes BEM können entscheidend sein.
Bitte beachten Sie: In diesem Format reißen wir die Themen nur kurz an. Für eine tiefergehende oder individuelle Beratung stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten und eine Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier: www.av-lueneburg.de