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In dieser Folge zu Gast ist Hakan Demir, SPD, und Mitglied des Bundestages.
Wir unterhalten uns über die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission Afghanistan, aber wir machen auch ungeplant einen großen grundsätzlichen Bogen zur Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung.
Die Enquete-Kommission wurde vom Bundestag zusammen mit dem Untersuchungsausschuss Afghanistan eingerichtet. Ziel der Enquete-Kommission ist die Beleuchtung des kompletten Afghanistan-Einsatzes und die Ableitung von Lehren und Empfehlungen daraus für zukünftige oder auch schon laufende Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Während die Enquete-Kommission den kompletten Einsatz in Afghanistan beleuchten soll, geht es beim Untersuchungsausschuss Afghanistan vor allem um die Beendigung des Einsatzes, konkret vom 29.02.2020, dem Abschluss des Doha-Abkommens, bis zum Ende des Mandats am 30.09.2021. In unserer Podcast-Folge behandeln wir jedoch vor allem die Enquete-Kommission.
Hier sind alle offiziellen Informationen zur Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ verlinkt.
Besonders interessant sind dabei auch die Aussagen in den Anhörungen, die wir teilweise im Podcast zitieren. Zur Lageeinschätzung und Beurteilung sowohl durch die Bundesregierung wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist speziell die Anhörung vom 03.07.2023 interessant, in der vor allem die Aussagen vom ehemaligen BND-Präsidenten Schindler interessant sind, aber auch die vom ehemaligen Kanzleramts- und späteren Innenminister de Maizere interessant sind.
Alle Links und Informationen auch zu den von uns im Gespräch genannten Zahlen sind auf unserer Website zu finden:
https://berlin-hilft.com/2024/04/23/podcast-ausfuehrlich-hakan-demir-mdb-zur-enquete-kommission-afghanistan-migrationspolitik-der-ampel/
Statt nach 18 Monaten sollen Menschen nun erst nach 36 Monaten sog. Analogleistungen nach SGB II/XII beziehen dürfen. Bundestag und Bundesrat haben diese Änderung aufgrund des Beschlusses der Minitserpräsidentenkonferenz vom 06.11.23 beschlossen, die dies ausschließlich deshalb forderte, weil die Höhe der Leistungen angeblich ein sog. „Pull-Faktor“ seien und deshalb Menschen nach Deutschland kämen.
Wir beleuchten das Thema AUSFÜHRLICH mit RA Volker Gerloff und betrachten dabei die grundsätzlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes dazu wie auch die Historie der Änderungen zu diesem Zeitraum zwischen 12, 36, 48, 15, 18 und nun wieder 36 Monaten.
Wichtig dabei: Es sind eben nicht nur Menschen im laufenden Asylverfahren, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, sondern auch mit mancher Aufenthaltserlaubnis oder langjährigem Leben in Deutschland.
Ruanda, Albanien oder lt. Jens Spahn Ghana: In all diesen Ländern sollen Asylverfahren durchgeführt werden können. Im einen Fall versucht das Grossbritannien seit April 2022, im anderen Italien seit Herbst 2023.
Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira ist Professorin für Recht und Migration an der Humboldt-Universität und eine ausgewiesene Kennerin gerade des internationalen und europäischen Flüchtlingsrechts.
Wir sprechen mit ihr darüber, ob solche Modelle überhaupt gehen, worauf es dabei ankommt und welche rechtlichen Grenzen und Schwierigkeiten es dabei und damit gibt.
Aktuell ist alles an diesem Thema: Die Reform des europäischen Asylsystems GEAS sieht ebenfalls sog. sichere Drittstaaten vor. Auch das sog. Verbindungskriterium spielt eine erhebliche Rolle.
Daneben fordert die CDU im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms sogar, dass generell nur noch in Drittstaaten Asylverfahren durchgeführt werden sollen.
Ein schwieriges Thema, aber gerade in der heutigen Zeit scheint es keinerlei Grenzen mehr zu geben, Asylsuchende ggfls unter Mißachtung aller humanitären und rechtlichen Grundsätze und internationaler Vereinbarungen aus der EU und auch aus Deutschland herauszuhalten.
Weitere Informationen auch mit vielen links und Details auf unserer website.
Unser erster Newsletter in diesem Format:
Die Anhörungen im Innenausschuss des Bundestages zum Rückfürhungsverbesserungsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz nebst allen daran hängenden Änderungen: Aufnahme von Arbeit für Geflüchtete oder heimliche Änderungen bei der Ausbildungsduldung bzw. -Erlaubnis.
Auch mit drin: Die Verlängerung des Leistungsbezuges beim AsylbLG von 18 auf 36 Monate.
Worüber wird noch gestritten und diskutiert und warum werden beide Pakete nicht noch dieses Jahr beschlossen?
Und in Berlin?
Die Anhörung zur Notunterkunft in Tegel auf dem ehemaligen Flughafen brachte 2 verschiedene und deutlich unterschiedliche Bilder.
Und das Tempelhof-Gesetz wird geändert und die Fläche für Unterkünfte erweitert. Weitere 1.500 Plätze können dort entstehen.
Viel Stoff, der viele Fragen und Nachfragen erfordert und offen lässt.
Wie kam das Asylrecht ins Grundgesetz? Asyl und Migration von 1948 bis heute: Eine Geschichte, bei der sich viel wiederholt und wenig neu ist.
Wir sprechen mit Prof. Dr. Patrice Poutrus. Historiker und Gastprofessor an der TU Berlin, promoviert an der Humboldt-Universität, Promotion an der Viadrina Frankfurt/Oder, Forschung und Lehre in Washington, Halle, Wien und auch wieder an der Viadrina, u.a. zu Asyl in der frühen Bundesrepublik, aber auch der DDR und Autor des Buches Umkämpftes Asyl, das die Geschichte des Asylrechts und der Asylpolitik in der Bundesrepublik von der Entstehung 1948 bis in die Gegenwart untersucht.
Wir beginnen tatsächlich mit der Frage, wie der Artikel 16 in das deutsche Grundgesetz kam und welche Gedanken und Diskussionen mit verbunden waren.
Die Entwicklungen zu Asyl und Migration in den 50er und 60er Jahren führen uns auch zu Anwerbeabkommen und dem Anwerbestopp 1973, der sich in diesen Tagen gerade jährt.
In den 80er Jahren führten Fluchtbewegungen aus dem Libanon zu vielen neu nach Deutschland kommenden Menschen, z.T. auch über Ost-Berlin in den Westen geschleust.
Fragen nach fehlender Integration oder auch der „Ghetto“-Bildung spielten damals eine noch viel größere Rolle als jetzt. Und einige Probleme der Jetzt-Zeit wurden letztlich auch damals gelegt.
Nach Mauerfall und Fall des eisernen Vorhangs kamen Ende der 80er Jahre bis Mitte der 90er Jahre mehr Menschen als Spätaussiedler (mit dann deutscher Staatsbürgerschaft) nach Deutschland als gleichzeitig durch die Kriege auf dem Balkan ab Anfang der 90er Jahre nach Deutschland flohen. Dennoch kulminierte die politische Diskussion nicht nur in zahlreichen Anschlägen und Toten, sondern auch im sogenannten Asylkompromiss 1993 ausschließlich mit dem Bezug auf Geflüchtete und Asylsuchende.
Wir erleben historisch viele Parallelen und ähnliche Entwicklungen. Kaum ein Argument aus dem Jahr 2023 wurde nicht schon in den vergangenen 75 Jahren benutzt, jedoch vielfach auch nachhaltig widerlegt.
Wichtig ist aber, die Geschichte dennoch zu kennen. Wichtig auch: Wie und warum kam es bei der Verfassungsbildung 1948/1949 eigentlich zu der Regelung, die dann 1993 eingeschränkt wurde?
Und was sagt dies alles über die aktuelle Diskussion aus?
Ein Zitat zieht sich im Grunde gedanklich durch die gesamte Folge
„Wir lernen aus der Geschichte, dass wir überhaupt nichts lernen.“ (Georg Wilhelm Friedrich Hegel)
https://berlin-hilft.com/2023/12/02/podcast-ausfuehrlich-gespraech-mit-prof-dr-patrice-poutrus-wie-kam-das-asylrecht-ins-grundgesetz-asyl-migration-von-1948-bis-heute-eine-geschichte-bei-der-sich-viel-wiederholt-und-wenig-neu/
Heute geht es um die Zivilgesellschaft und das ehrenamtliche Engagement. Im Gespräch mit Anne-Marie Braun von Schöneberg hilft unterhalten wir uns über die Probleme, die es tatsächlich im täglichen erleben mit Geflüchteten gerade gibt. Eine Details sind natürlich auf Berlin bezogen, aber manches davon stimmt so sicher auch für den Rest der Republik.
Hintergrund dafür ist auch, dass wir allenthalben lesen, dass die Ehrenamtlichen ja überfordert seien und es deshalb drastische Änderungen in der Flüchtlingspolitik geben müsse.
Auch wegen unserer „Überforderung“ müssten also Leistungen gekürzt und Rechte beschnitten werden. So sagen es zum Beispiel letztlich Lindner und Buschmann von der FDP:
"Staatliche und private Flüchtlingshilfen sind mit Unterbringung und Integrationsleistungen mittlerweile überfordert."
Gut, wir geben es zu: Wir sind überfordert!
Es ist tatsächlich schwer in diesen Monaten, nicht als Zivilgesellschaft die Fassung zu verlieren. Waren wir im letzten Jahr noch gesellschaftlich weitgehend einvernehmlich mit der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine beschäftigt, müssen wir jetzt seit rd. 12 Monaten feststellen, dass allen anderen Geflüchteten trotz historisch höchster Schutzquote mit teilweise absurden Vorhaltungen und radikalen Vorbehalten begegnet wird:
Illegale (gibt es übrigens nicht) Migration, irreguläre Migration (P.S.: Auch bei Geflüchteten aus der Ukraine weiss niemand, ob und wie viele noch kommen), alle ohne Bleiberecht, Asymißbrauch etc. sind nur einige der täglichen Aussagen im politischen Raum, die Menschen stigmatisieren und kriminalisieren.
Parolen, die 2016 noch von allen demokratischen Parteien heftigst abgelehnt wurden, werden nun von genau diesen Parteien von ganz weit rechts bis nach links geholt, wenn Grüne von Humanität und Ordnung genau die Begriffe aufgreifen, die die Politik - mal umgesetzt, mal nicht - von Horst Seehofer überschrieben und beschreiben.
Die eigentlichen Urheber von extrem rechts lachen sich kaputt, merken nur an, dass genau dies alles ihre Forderungen seit 2015 waren und sehen genüßlich zu, wie ihnen die WählerInnen zugetrieben werden.
Dazu ein Zitat aus dieser Folge:
So viel Dummheit passt in kein Buch.
Seit Monaten werden unterschiedliche politische Forderungen aufgestellt, die von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Arbeitspflichten reichen. Sehr beliebt sind auch die Umwandlung von Bar- in Sachleistungen bei Asylbewerbern, Einführung einer Geldkarte oder Leistungskürzungen genereller Art.
Ein Beispiel für diese oft populistischen Forderungen ist der Gastbeitrag von FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner und seinem Parteikollegen Marco Buschmann, Bundesjustizminister, in der Welt am Sonntag.
Beide fordern genau diese Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und halten dies auch rechtlich für möglich. Sie argumentieren, dass sogar Kürzungen bis auf Null möglich seien.
Zeit, sich einmal intensiv mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschäftigen: Woher kommt es? Wie ist es aufgebaut? Was ist jetzt schon gekürzt gegenüber Bürgergeld? Was gibt es als Sachleistung und was in bar? Und warum? Und kann man dort tatsächlich kürzen wie es die beiden Hochrangieren Regierungsmitglieder vorschlagen? Was ist mit den sogenannten Analogleistungen und woran bemisst sich die Frage, ob man nun wie aktuell nach 18 Monaten wechselt oder - wie auch gefordert - erst wesentlich später?
Wir sprechen mit einem ausgewiesenen Fachmann, Rechtsanwalt Volker Gerloff, über alle diese Aspekte. Deshalb ist es auch eine lange Folge geworden, die sich aber lohnt.
Volker Gerloff ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin und hier seit 2004 auf diesen Gebieten tätig. Sein wesentlicher Schwerpunkt sind also Leistungen, sei es die nach Hartz4 oder nun Bürgergeld, Sozialhilfe oder auch Asylbewerberleistungsgesetz. Volker Gerloff ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsverein und auch in der SGB II-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. Daneben hat er ein Lehrbuch zum Asylbewerberleistungsgesetz verfasst und ist Mitautor anderer Handbücher zum Sozialrecht.
Alle weiteren Infos und links zu weiterem Material auf unserer website www.berlin-hilft.com
Lena Reiner und Christian Lüder sprechen nach dem 2. Ortskräftekongress über die Situation in Afghanistan, die Lage für die Menschen, ihre Stimmung und Hoffnungen, auch die, die sie beim Ortskräftekongress zum Ausdruck brachten.
Wir reden auch über die Aufnahme von Ortskräften, dem Stand des Bundesaufnahmeprogrammes und eben vor allem zur Stimmung der AfghanInnen hier und im Land selbst.
Für noch mehr Details sei auf unsere anderen Folgen verwiesen, die wir in den letzten Monaten zu Afghanistan gemacht haben.
Seit einigen Jahren darf das BAMF im Asylverfahren Handys auslesen, um damit die Identität zu klären, wenn es keine „milderen Mittel“ gibt. Die Parxis dazu ist seit Jahren hoch umstritten. Rechtsanwalt Matthias Lehnert hat im Februar 2023 unter Beteiligung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) erwirkt, das das aktuelle Vorgehen des BAMF für rechtswidrig erklärt. In der Praxis hat sich nach seiner Aussage bisher jedoch noch nichts geändert. Nun liegt zudem vom Bundesinnenministerium (BMI) ein „Diskussionsentwurf“ zu deutlichen und verschärfenden Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vor. Wir sprechen über den bisherigen gesetzlichen Stand, das Urteil des BVerwG und diese geplanten Änderungen. Dabei wichtig sind auch die Zahlen zu solchen Auslesungen, soweit sie verfügbar sind: 2019 und 2020 hatte das BAMF - aus seiner Sicht - in ganzen 75 Fällen Erfolg und erklärt, hier sei eine Identitätsklärung durch Handydaten erfolgt. In 2022 war es in 112 von rd. 22.500 Fällen „erfolgreich“. Finanziell wie auch gesetzlich wird hier also ein extrem hoher Aufwand bei sehr kleinen Resultaten betrieben, wenn nur in rd. 0,5% aller Fälle ein änderndes Ergebnis vorlag. Im gleichen Zug sind dafür massiv Persönlichkeits- und Grundrechte eingeschränkt worden und sollen es zukünftig noch mehr. Link zu den Inhalten des Diskussionsentwurfes: https://berlin-hilft.com/2023/08/04/diskussionsentwurf-bmi-deutliche-asylrechtsverschaerfungen/
Link zu einem Beitrag zum Urteil des BVerwG: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/erfolg-fuer-recht-auf-privatsphaere-bundesverwaltungsgericht-erklaert-bamf-praxis-der-auswertung-von-handys-gefluechteter-menschen-fuer-rechtswidrig
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen "Diksussionsentwurf" zu gesetzlichen Verschärfungen zum Oberbegriff "Rückführungen" vorgelegt. darin sind diverse Verschärfungen des Asylrechts vorgesehen, u.a. viele zum Thema Abschiebehaft, Abschiebegewahrsam oder Sicherungshaft. Christian Lüder (Berlin hilft) spricht mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der seit 2001 eine Statistik seiner eigenen rd. 2.500 Fälle führt, bei denen es um Abschiebehaft ging. In rd. 52 % dieser Fälle waren die Inhaftierungen letztlich rechtswidrig. Er berichtet aus der Praxis, zur Haltung des BGH und zum Instrument Abschiebehaft an sich. Und natürlich reden wir auch darüber, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt hilfreich sind.
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