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Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert die Abschaffung des individuellen Asylrechts und die Einführung eines institutionellen Rechts. Der Vorschlag ist über 20 Jahre alt und stammt eigentlich von Friedrich Merz.
Friedrich Merz hat im ZDF Sommerinterview Vieles gesagt, das seitdem heiss diskutiert wird.
Uns geht es hier jedoch um 2 asylpolitische Themen:
Merz sagt, dass pushbacks nicht illegal wären, sondern in vielen Fällen auch legal. So zumindest muss man seine Formulierungen deuten.
Und er sagt, dass es einen "hunderttausendfachen Asylrechtsmissbrauch" gebe.
Beides stimmt nicht. Und wir legen mit Belegen dar, warum es nicht stimmt.
#FaktenstattParolen
Quelle ZDF-Sommerinterview: • Merz zu Asylpolit...
Statt "Asyl-Irrtümern",falschen Behauptungen & populistischen Parolen liefern wir dazu KLARSTELLUNGEN & FAKTEN.
Diese und vor allem weitere Folgen werden wir auch auf YouTube veröffentlichen, weil wir neben den Worten auch immer daneben Präsentationen, Zahlen oder Videos einbinden werden.
https://www.youtube.com/channel/UCPi3lyAB_S1EZGun0H5WLhg
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wurde Mitte Oktober 2022 offiziell angekündigt und mit einer eigenen Website veröffentlicht. Bis Dezember 2022 dauerte es noch, bis überhaupt die konkreten Bedingungen der Aufnahmeanordnung bekannt wurden.
Bis jetzt, ca. Mitte Juli 2023, ist noch niemand tatsächlich über dieses Aufnahmeprogramm eingereist.
Vielmehr waren per 30.06.2023 erst 15 Visaanträge - als dritter Schritt nach erstens einer erteilten Aufnahmezusage und zweitens einer Ausreise aus Afghanistan in Bearbeitung. 15 von rd. 14.000 Menschen, die bereits eine Aufnahmezusage haben.
Schuld daran ist auch ein neu aufgestelltes Überprüfungsverfahren aus Sicherheitsgründen, das erst Ende Juni neu eingeführt wurde und dazu führt, dass derzeit nur drei bis fünf Befragungen am Tag erfolgen können.
Denn bevor auch nur ein einzige Visum erteilt wurde, hatte die Bundesregierung die Visavergabe Ende März 2023 gestoppt und dies mit Sicherheitsbedenken begründet. Ausgelöst wurde dies durch einen Artikel im Magazin Cicero.
Die ganzen Vorgänge um diese Unterbrechung, das neu aufgesetzte Verfahren und den Artikel an sich erscheinen verworren und nicht wirklich nachvollziehbar.
De facto sind jetzt rd. 40.000 Menschen bereits im System eingetragen. Der Großteil muss erst noch eine Aufnahmezusage bekommen, um danach ausreisen zu können und das Visum zu beantragen.
Ausgehend von monatlich 1.000 Visa, die im Programm erteilt werden sollten, ist damit das Programm bereits jetzt voller als es rein rechnerisch bis zum Ende dieser Legislaturperiode „abgearbeitet“ werden könnte. Da inzwischen ja auch schon weitere zehn Monate vergangen sind, in denen diese 1.000 Visa verfallen sind, sind genau betrachtet jetzt nur noch rd. 26.000 Visaerteilungen möglich.
Wir sprechen mit dem Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert über diese ganze verfahrene Situation und führen danach mit Lena Reiner, mit der die anderen Folgen des Podcasts bisher entstanden sind, ein vertiefendes Gespräch, das dann auch die ganz konkrete Situation jetzt darstellt und viele Schilderungen von Menschen enthält, die auf dieses Programm hofften und immer noch hoffen, aber langsam den Glauben daran verlieren.
Den Glauben daran verlieren - fast 2 Jahre nach dem 15.08.2021 als die Taliban Kabul einnahmen und Nato-Staaten hektische Evakuierungen aus Kabul begannen. Und 2 Jahre nachdem es von zwei Bundesregierungen immer wieder Zusagen gab, den Menschen zu helfen.
Die Bundesregierung hat nun ein Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan vorgestellt. Dazu fehlen aber weiterhin viele Eckdaten und konkrete Abläufe. Auf die wesentlichen bisherigen Schwächen und MäNagel hatten wir in der vorherigen Kurzinfo schon hingewiesen.
Wir sprechen über den aktuellen Stand, Hintergründe und auch notwendige weitere politische Schritte.
Ein zentraler Punkt von Matthias Lehnert ist die Intransparenz des Programms, die fehlende Transparenz der Kriterien und deren gerichtliche Überprüfbarkeit, was dazu führt, dass letztendlich der Eindruck der Willkür entsteht, wenn Verwaltungsverfahren diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Das gilt u.a auch für den erfreulicherweise im Programm erweitert definierten Familienbegriff auch auf z.B. volljährige Kinder im Haushalt, der jedoch offenbar weiterhin im Ermessen steht.
Die rechtliche Grundlage, die Aufnahmeanordnung, ist bis heute (25.10.) noch nicht veröffentlicht worden und befindet sich nach Aussage des BMI (ebenfalls 25.10.) noch immer „in Abstimmung“. Inzwischen wurde die Website - anders als noch zum Zeitpunkt unserer Aufnahme - neben einer englischen Version auch in einer auf farsi online gestellt.
Dennoch bleibt am Ende das Schlagwort dieser Folge das, was auch schon für die Aufnahmeanordnung gilt: Weitere Informationen „in Kürze“.
Der Bundestag hat im Juni und Juli 2022 zu Afghanistan die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Enquete-Kommission beschlossen.
Der Untersuchungsausschuss soll im Wesentlichen die Phase der Evakuierungen evaluieren und untersuchen. Die Enquete-Kommission hingegen soll den kompletten Afghanistan-Einsatz Deutschlands seit 2001 betrachten.
Wir haben dazu mit Schahina Gambir und Robin Wagener gesprochen, die beide Abgeordnete für die Grünen im deutschen Bundestag sind und für die Bundestagsfraktion mit Schahina Gambir als Obfrau in der Enquete-Kommission bzw. Robin Wagener als Obmann im Untersuchungsausschuss vertreten sind.
Wir lassen uns erläutern, was eigentlich ein Untersuchungsausschuss tut und darf und was eine Enquete-Kommission macht.
Warum gibt es nicht ein Format, also z.B. ein Untersuchungsausschuss, für beide Fragestellungen?
Was verspricht man sich von den Ergebnissen?
Was sind die möglichen Hindernisse bei den Ermittlungen? Kann überhaupt auf alle Daten und Informationen zugegriffen werden?
Wann gibt es erste Ergebnisse?
Spannende Fragen, denn z.B. wann und wer welche Einschätzung zur Übernahme des Landes durch die Taliban abgegeben hat, warum Evakuierungen spät und chaotisch liefen und auch, was der Bundeswehreinsatz seit 2001 überhaupt gebracht hat, fragen sich viele Beteiligte.
Der Untersuchungsausschuss hat jetzt im September die Arbeit aufgenommen. Am 22.09. findet die erste Anhörung von Sachverständigen statt, die man auch online verfolgen kann:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/untersuchungsausschuesse/1ua/oeffentliche_anhoerungen/908824-908824
Die Enquete-Kommission hatte gerade ihre konstituierende Sitzung.
Weitere Informationen zum Untersuchungsausschuss findet man hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/untersuchungsausschuesse/1ua
Und zur Enquete-Kommission hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_afghanistan
Danke für Euer Interesse! Anregungen, Anfragen, Kritik und alles, was Euch sonst noch einfällt, bitte gerne an uns: [email protected]
Link zu unserer Website:
www.berlin-hilft.com
Wir setzen ein nach Ende der Evakuierung aus Kabul Ende August. Deutschland ist zudem im Bundestagswahlkampf, und Afghanistan dabei kein Thema oder nur ein Störendes. Die alte Bundesregierung sprach oft von humanitärer Aufnahme, die neue hat es Ende 2021 im Koalitionsvertrag, allerdings ohne eine konkrete Umsetzung. Bis heute.
Matthias Lehnert ist Rechtsanwalt und vertritt Ortskräfte und deren Familien ebenso wie Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden sollen oder sollten. Er berichtet uns aus dem konkreten Umgang mit diesen Menschen in den Ministerilen und auch der Situation vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Wir sprechen dabei auch darüber, ob das Instrument des § 22, nach dem Ortskräfte aufgenommen werden, überhaupt das Richtige ist.
Erst 2021 rückte der Umgang Deutschlands mit ehemaligen Ortskräften, also Menschen, die für Deutschland in Afghanistan gearbeitet hatten, in den Fokus. Nachdem die USA ihren Abzug verkündetet hatten und damit auch Deutschland seine Truppen abziehen mußte, wurde man in breiterer Öffentlichkeit darauf aufmerksam, wie restriktiv und bürokratisch mit Menschen umging, die für Deutschland arbeiteten. Es war - und so ist es bis heute - klar, dass eine solche Tätigkeit immer mit einer Gefahr einhergeht und diese Menschen erheblich bedroht sind.
Rd. 7 Jahre lang hatte man ein sehr restriktives und bürokratisches Verfahren eingeführt, dass in den Jahren bis 2021 in rd. 55 % aller Fälle sogar zur Ablehnung einer Gefährdungsanzeige führte. Spätestens mit der Verkündung des Abzugsdatums im April 2021 und erst recht ab August 2021 war völlig klar, dass es einer einfachen generellen Aufnahmeregelung für Ortskräfte bedurft hätte. Nichts davon ist wirklich erfolgt. Es gab nur leichte Korrekturen. Und die wesentlichen Elemente, also insbesondere die individuelle Prüfung einer Gefährdung, gelten bis heute.
Besonders deutlich wird das an einem „virtuellen“ Gespräch, das wir in dieser Folge konstruiert haben. Es „sprechen“ dabei Ende Juni 2021 Politiker der Union im Bundestag mit dem Vorsitzenden des Patentschaftsnetzwerks afghanischer Ortskräfte, der darauf am 24.08.2021 an anderer Stelle „antwortet“. Wir stellen gegenüber, was aus den Versprechungen wurde und wie einzelne Aussagen der regierenden Politik wirklich zu bewerten sind.
Die Phase von ca April 2021 bis August 2021 ist unseres Erachtens eine sehr entscheidende, denn hier hätten noch Handlungen erfolgen können, um das zu verhindern, was dann Gegenstand unserer nächsten Folge ist: Verschleppte Evakuierungen von Ortskräften, chaotische Umstände, die teilweise bis heute nachwirken und ein letztlich beschämender Umgang Deutschlands mit ehemaligen MitarbeiterInnen, aber auch Beschäftigten von NGOs und vielen weiteren in Afghanistan bis heute bedrohte Menschen wie Frauen, FrauenrechtlerInnen, AktivistInnen, AnwältInnen, JournalistInnen etc.
Am 15.08.2021 haben die Taliban die Macht in Kabul und damit in Afghanistan übernommen. Gleichzeitig liefen hektische Evakuierungen durch Deutschland und die anderen westlichen Staaten. Die Evakuierungen und auch die Aufnahme bedrohter Menschen waren damals chaotisch und sind bis heute mindestens schwierig. Ortskräfte und Menschen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden müßten, warten weiter in Afghanistan oder den Nachbarländern auf eine Aufnahmezusage oder eine geordnete Ausreise und Evakuierung.
In den weiteren Folgen stellen wir die Situation der Ortskräfte, also der Menschen, die für Deutschland in Afghanistan gearbeitet haben, ausführlich dar. Was ist mit ihren Familien? Was mit dem Familiennachzug generell? Was ist mit Menschen, die aus humanitären Gründen auf eine Aufnahmezusage warten, also MitarbeiterInnen von NGOs, KünstlerInnen, JournalistInnen, FrauenrechtlerInnen etc. ? Was wurde aus den Menschen, die seit August 2021 auf Listen stehen?
Wir sprechen dann mit Betroffenen, AnwältInnen, PolitikerInnen. Und am Ende wird es auch darauf gehen, wie es im Land nach rd. Einem Jahr nun aussieht. Was ist aus allen Entwicklungen der letzten 20 Jahre geworden?
Lena Reiner war im Juli 2021 und aktuell im Juli 2022 in Afghanistan.
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