Die relevanten Themen
Eberhard Kiesche ist Diplom-Sozialwirt und DV-Betriebswirt und seit über 25 Jahren als arbeitnehmerorientierter Berater für Interessenvertretungen tätig. Seit 2006 arbeitet er bundesweit als selbstständiger Berater. Seine Schwerpunkte liegen in der Arbeitszeitgestaltung, dem Beschäftigtendatenschutz, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Er ist Autor diverser Fachbeiträge und Bücher. Seine Dienstleistungen sind Seminar- und Referententätigkeiten, Beratungen, Gutachten und Veröffentlichungsprojekte.
Seit 2004 Beschäftigung mit BEM bundesweit in Seminaren (auch Inhouse-Seminare), auf Tagungen, in Beratungen und VeröffentlichungenMitwirkung in BEM-Einigungsstellenverfahren (bundesweit)Evaluation von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen eingeführter BEM-Verfahren in Unternehmen (bundesweit, nach ca. 1 Jahr)Entwicklung, Erprobung und Pflege einer „Mustervereinbarung BEM“ seit 2007Abgrenzung des BEM von Krankenrückkehrgesprächen in AufsätzenAufsätze zur Reichweite der Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten im BEM, u.a. im Werkbuch „BEM“ (Bund-Verlag)Mitkommentator im Kommentar zum SGB IX Hrsg. Feldes, Kohte, Stevens-Bartol (§§ 109-115 SGB IX – Integrationsfachdienste im Bund-Verlag, 5. Auflage 2023) Diverse Veröffentlichungen, unter anderen zum Beschäftigtendatenschutz und BEM und zu Gesundheitsdaten.Kiesche schreibt für aktuelle Zeitschriften:
Sicher ist sicher (sis), Erich Schmidt VerlagGute Arbeit, Bund-Verlag (über BEM zuletzt in 1/20239Betriebsrat und Recht (BRuR) – VahlenRP Praxis (Universität Halle)Zusammen haben wir im letzten Juni 2022 unser Buch zu den Grundlagen in der Praxis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement in der 3. Auflage aktualisiert. Dort sind alle aktuellen Gesetzesveränderungen (Stand 2022) zu finden und unzählige Hinweise für die praktische Umsetzung des BEM in den Betrieben. Für diejenigen, für die das hilfreich sein kann: Es ist im wbv-Verlag erschienen.
Das Gespräch mit Eberhard Kiesche - die Inhalte
Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), Grundlagen und die Rolle der einzelnen Stützfeiler darin
Das BGM erfordert die Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Arbeitsorganisation sowie die Befähigung zum gesundheitsfördernden Verhalten der Mitarbeiter zum Ziel haben.Was gehört dazu: BEM, Arbeitsschutz und Betriebliche GesundheitsförderungWas gehört nicht dazu: Krankengespräche, FehlzeitenmanagementWelche Ziele verfolgt das BGM?
GesundheitsförderungRehabilitationVerhältnispräventionVerhaltenspräventionBGM sollte sich zunächst grundsätzlich an alle Beschäftigten richtenauch Führungskräfte (wertschätzende Führung)besonders schutzwürdige Gruppen (§ 4 Nr. 5 ArbSchG): Pandemie: Beschäftigte mit Vorerkrankungenvor Ort entscheiden: zielgruppenspezifische Maßnahmen und Programme des BGM: auf junge und ältere Beschäftigte, Führungskräfte, Frauen und Männer (Gendersensibilität), An- und Ungelernte oder auch auf Beschäftigte mit Migrationshintergrund bezogenDie Schwerpunkte im BGM, ihre gesetzlichen Grundlagen und Tipps für die betriebliche Praxis
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Nicht verbindlich geregeltFreiwillig für Betriebe und Beschäftigte Angebot der Krankenkassen in § 20b SGB VZ.B. Rückenschule, medizinische Gesundheitschecks, Betriebssport, Gesundheitstage etc. Externe Netzwerke BGF nutzenKönnen in der Privatwirtschaft in freiwilligen Vereinbarungen gemäß § 88 BetrVG geregelt werdenAchtung: auch Datenschutz beachten, Gesundheitsdaten auch im BEM relevant: KrankenkassenArbeits- und Gesundheitsschutz
Ist rechtlich verbindlichim ArbSchG und Arbeitsschutzverordnungen geregeltenge Verbindung BEM und ArbeitsschutzAchtung: Mitbestimmung - zwingende Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Gesundheitsschutz und Einigungsstelle (auch für das BEM)Wichtig: Ganzheitliche integrierte Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der psychischen Belastung (auch für das BEM)Themen: alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung; Präsentismus, psychische Erkrankungen (auch BEM)Wichtig: interne Vernetzung/Netzwerke: fachliche Vernetzung von internen Arbeitsschutzexperten unter Einschluss des Betriebs- und Personalrats und ggf. vorhandenen GesundheitsbeauftragtenBEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX
eine Säulesind keine KrankengesprächeBEM: Gesundheitsprävention und RehabilitationBEM kann auf einzelne Regelungsfragen bezogen die Mitbestimmung des Betriebsrats auslösen: § § 87 Abs. 1, 6, 7 BetrVGVerfahrensordnung in einer BEM-BV/DV regelnPrinzipien und Strategien für ein ganzheitliches und integriertes BGM
Umfassende Information Qualifizierung, Supervision Netzwerkbildung (BGM-Akteure; BEM-Akteure, Lotsen)auch externe Netzwerke nutzenBeteiligungGeschlechtersensibilitätVerbesserungsprozesse im BGM
den betriebliche bzw. behördliche Datenschutzbeauftragte von Beginn an einbeziehenWichtig für das QualitätsmanagementEvaluation auch im BEM enorm wichtigKVP im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 1Satz 3 ArbSchG): Partizipative Methoden und Instrumente des BGM
WorkshopGefährdungsbeurteilungGesundheitszirkelMitarbeiterbefragungBGM-LenkungsausschussRechte der Beschäftigten im ArbeitsschutzRecht und betriebliche Praxis
Interessenvertretungen nutzenRechtsprechung, z.B. im BEM, nutzenMitbestimmung InteressenvertretungenDigitalisierung der Arbeitswelt (KI); HomeofficeVereinbarkeit von Beruf und FamilienBeschäftigte in besonderen Lebenslagen (z.B. Psychische Erkrankungen, Sucht, Krebs) – auch im BEMBGM lohnt sich; Verzahnung muss sein; kooperativer Suchprozess; BGM rechnet sich (auch BEM).