Jeder berichtet gerne, wie es gerade so im Job läuft. Und auch die Betriebsratsarbeit sollte möglichst transparent gestaltet werden. Demgegenüber gibt es den § 79 BetrVG, der BR-Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichte.
Wo hört also die Transparenz auf und wo fängt die Pflicht zur Verschwiegenheit an, dies fragen sich unsere BR-Mitglieder immer wieder. Die Abgrenzung ist alles andere als einfach.
Die Themen für heute:
- Verschwiegenheitspflicht aus dem Arbeitsverhältnis
- Folgen beim Verstoß
- Verschwiegenheitspflicht als Betriebratsmitglied
- Folgen beim Verstoß
- Verschwiegenheitspflicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
👉 Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I