In Unternehmen, in denen täglich viele Verträge geschlossen oder andere Rechtsgeschäfte begründet werden, muss dies so effizient wie möglich erfolgen. Die Inhaber einer Handelsgesellschaft oder dessen gesetzliche Vertreter können deshalb weitere Personen mit einer umfassenden Handlungsvollmacht ausstatten. Voraussetzung dafür ist, dass die Handelsgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Auch die erteilte Vollmacht, die sogenannte Prokura, muss in das Handelsregister eingetragen werden. Das sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit, insbesondere für die Geschäftspartner. Und das beschleunigt wiederum den Rechtsverkehr.