Die Große Koalition hatte sich darauf geeinigt, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Doch noch immer gibt es Debatten um Formulierungen. Den bisherigen Entwurf kritisieren Kinderrechts-Organisationen als zu schwach, andere sehen in dem Vorhaben sowieso nur Symbolpolitik ohne echte Verbesserungen für schützenswerte Kinder. Was würden die Entwürfe in der Praxis bedeuten? Wären Kinderrechte dann einklagbar?