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Folge 8: Der § 188 StGB, der die "Herabwürdigung religiöser Lehren" unter Strafe stellt, wirkt ein wenig aus der Zeit gefallen. Er wird auch gerne als "Blasphemieparagraph" bezeichnet, was seinem Wesen allerdings sowohl in seiner Formulierung als auch in der praktischen Judikatur nicht (mehr) entspricht.
By MaterieFolge 8: Der § 188 StGB, der die "Herabwürdigung religiöser Lehren" unter Strafe stellt, wirkt ein wenig aus der Zeit gefallen. Er wird auch gerne als "Blasphemieparagraph" bezeichnet, was seinem Wesen allerdings sowohl in seiner Formulierung als auch in der praktischen Judikatur nicht (mehr) entspricht.

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