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In der Herbstsession haben sich die beiden Kammern auf die Meldepflicht geeinigt: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe künftig dem NCSC melden. Bis zuletzt gab es im Parlament Diskussionen, ob diese Pflicht auch für Schwachstellen gelten soll. Wir blicken auf das politische Hin und Her zurück und ordnen ein.
Mehr zum Thema: Jetzt lesen.
In der Herbstsession haben sich die beiden Kammern auf die Meldepflicht geeinigt: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe künftig dem NCSC melden. Bis zuletzt gab es im Parlament Diskussionen, ob diese Pflicht auch für Schwachstellen gelten soll. Wir blicken auf das politische Hin und Her zurück und ordnen ein.
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