In Hessen hat ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes eine Diskussion über das Ladenöffnungsgesetz ausgelöst. Dieses untersagt den Betrieb vollautomatisierter Selbstbedienungsläden an Sonn- und Feiertagen. Passen heutige Ladenöffnungszeiten und die gesetzlichen Vorschriften dazu noch in unsere Zeit?
In Hessen hat ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes eine Diskussion über das Ladenöffnungsgesetz ausgelöst. Dieses untersagt den Betrieb vollautomatisierter Selbstbedienungsläden an Sonn- und Feiertagen. Passen heutige Ladenöffnungszeiten und die gesetzlichen Vorschriften dazu noch in unsere Zeit?