Wie weist man eine gerichtliche Genehmigung im Grundbuchverfahren nach, wenn der Genehmigungsbeschluss nurmehr in elektronisch beglaubigter Form beim Notar eingeht?
Kann der Notar Treuhandaufträge der Bank auch per Mail annehmen? Und was genau kommt da eigentlich zustande bei so einer Treuhandtätigkeit für die Bank?
Die Entscheidung des Monats (BGH - V ZR 159/23). Und wieder geht es um Rückforderungsrechte bei Grundstücksüberlassungen. Was genau war nochmal das sog. "Optionsmodell" und was genau ist jetzt hier eigentlich mit "höchstpersönlich" gemeint?
Wird man durch den Betrieb einer Aufdach-Photovoltaikanlage sogleich zum Unternehmer i.S.v. § 14 BGB? Falls ja, was bedeutet das für die Vertrags- und Verfahrensgestaltung?
Kann der Notar ihm in elektronischer Form zur Verfügung gestellte Dokumente, z.B. einen Jahresabschluss einer Gesellschaft, "einfach so" an das Handelsregister weiterleiten?
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In diesem Podcast besprechen wir regelmäßig aktuelle Gutachten aus der Praxis des Deutschen Notarinstituts in Würzburg.