Der weltweit erste Prozess um Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien fand nicht in Damaskus oder in Den Haag statt, sondern im beschaulichen Koblenz – ein Prozess nach dem Prinzip der Weltrechtspflege. Das Besondere dabei: Erstmals wurde ein Urteil nicht nur auf Deutsch verkündet, sondern zugleich auf Arabisch übersetzt. In der neuen Podcast-Folge erläutert Doktorand Morten Boe, wie es dazu kam, und erklärt, warum ein pragmatischer Umgang mit Mehrsprachigkeit in völkerstrafrechtlichen Verfahren, die in deutschen Gerichten stattfinden, durchaus sinnvoll sein kann.