Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Deutschen Post erhalten im Monat November das sogenannte Weihnachtsgeld.
Beim Blick auf die Lohnabrechnung ist einigen aufgefallen, dass sie
kein oder weniger Weihnachtsgeld bekommen haben. Viele wissen jedoch
nicht, dass sich die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen für das
Weihnachtsgeld durch den Tarifabschluss im vergangenen Jahr geändert
beziehungsweise verschlechtert haben.
Der
stellvertretende DPVKOM-Bundesvorsitzende Adrian Klein erklärt in einer
neuen Folge des DPVKOM-Podcasts, welche neuen Anspruchsvoraussetzungen
gelten und inwiefern neue Mitarbeiter der Post beim Weihnachtsgeld
anders behandelt werden als langjährige Mitarbeiter.