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„Wenn in Baumärkten Blumentöpfe verkauft werden, möchten Christen auch wieder Gottesdienst feiern“, so der sächsische Landesbischof. Nach konstruktiven Gesprächen mit der Landesregierung habe man sich darauf geeinigt, unter besonderen Auflagen Gottesdienste bereits wieder ab dem 26.04.2020 möglich zu machen. Außerdem betont Tobias Bilz im Gespräch mit ERF Medien, dass die Seelsorge in Krankenhäusern, Pflege-und Altenheimen in Sachsen gewährleistet ist. Regina König hat mit dem Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gesprochen.
Gespräche zwischen Kirchenleitung und Landesregierung auf Augenhöhe
ERF Medien: Herr Landesbischof, eigentlich fährt Sachsen in der Corona-Krise einen restriktiven Kurs: Bis Montag galt eine Ausgangssperre und Sachsen gehört zu den ersten Bundesländern, die eine Maskenpflicht eingeführt haben. Mit welchem Argument konnten Sie denn nun die Landesregierung überzeugen, das Gottesdienstverbot schneller aufzuheben als alle anderen Bundesländer?
Tobias Bilz: Welches Argument es am Ende war, weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, dass wir sehr gute persönliche Gespräche mit Vertretern des Freistaates hatten, in denen auf beiden Seiten dem anderen zugehört wurde. Zum einen lastet auf der Landesregierung ein großer Druck, weil die Bürger wieder zurück zur Normalität wollen. Aber die Regierungsvertreter machen sich Sorgen, dass die gewonnenen Ergebnisse gefährdet werden. Und das nehme ich absolut ernst.
Zum anderen ist es für uns Christen aber schwer zu verstehen, dass Blumentöpfe im Baumarkt verkauft werden können, aber Gottesdienste weiterhin verboten bleiben sollen. Beim Gottesdienst geht es ja nicht nur um Gemeinschaft, sondern auch darum, Gott zu ehren. Das gehört zum Kern des Glaubens. – Tobias Bilz, Landesbischof Sachsen
Ich erlebe die Staatsregierung und auch die Ministerpräsidenten so, dass sie persönlich mit viel Gottvertrauen unterwegs sind. Sie sind tatkräftig und sehen, was jetzt wichtig ist, achten aber auch auf die Dinge, die dahinter liegen.
Einlassbeschränkungen und Hygieneregeln sollen Gottesdienste ermöglichen
ERF Medien: Nun unterliegen die Gottesdienste, die ab dieser Woche gefeiert werden dürfen, starken Beschränkungen. Nur 15 Menschen dürfen teilnehmen, plus Pastor und Kantor. Große Stadtkirchengemeinden wie die Thomaskirche in Leipzig oder auch die Frauenkirche in Dresden haben schon gesagt, dass das für sie keine Option ist. Aber es gibt ja nun viele Gemeinden auf den Dörfern und in kleineren Städten. Brauchen die jetzt Türsteher, wie man sie aus der Clubszene kennt, die entscheiden wer reinkommt und wer draußen bleiben muss?
Tobias Bilz: Zunächst muss ich noch einmal sagen, dass es sich um zwei Sonntage handelt. Denn am 4. Mai soll es eine Nachfolgeregelung geben, die sich dann an den aktuellen Infektionszahlen orientiert. Das heißt, wir sind in einer kreativen Zwischenphase. Der Freistaat hat von uns ein Schutzkonzept gefordert, in dem ein paar Punkte festgehalten sein müssen. Da gehört die Beschränkung auf 15 Personen mit rein. Das orientiert sich an den Zahlen, die vorher schon für die Teilnahme an Beerdigungen gegolten haben. Wir hatten den Eindruck, dass wir jetzt erst mal nur vorsichtig öffnen und nicht gleich in die Vollen gehen können. „Türsteher“ wird es in dem Sinne nicht geben, aber es gehört zu unserem Schutzkonzept, dass in jedem Gottesdienst eine verantwortliche Person festgelegt sein muss, die darauf achtet, dass die …