Verwaltungsrecht AT

Formelle Rechtmäßigkeit der Aufhebung


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In diesem Video geht es um die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Aufhebung (§§ 48, 49 VwVfG). Es werden also Zuständigkeit, Verfahren und Form bei einem Aufhebungsverwaltungsakt besprochen und wo dies zu prüfen ist. Dies wird anhand eines Schemas und mit Beispielen einfach erklärt.

Quellen:

Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,

Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc

Timestamps: 0:00 Intro 0:08 Verortung 0:51 Übersicht 1:50 Zuständigkeit 6:46 Verfahren 7:59 Form

Kontrollfragen:

I.Ist die Zuständigkeit des Aufhebungsverwaltungsaktes im Gesetz geregelt?

II.Wer ist für den Aufhebungsverwaltungsakt zuständig?

III.Wann ist eine Anhörung erforderlich bei der Aufhebung?

IV.Welche Form gilt für den Aufhebungsverwaltungsakt?

V.Was bedeutet actus contrarius?

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Verwaltungsrecht ATBy Der Jurastudent


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