(Bildquelle: IMAGO / Wirestock / Bearbeitung GIGA)
Ein Stromausfall im Betrieb oder im Homeoffice wirft sofort wichtige arbeitsrechtliche Fragen auf: Werden die Stunden trotzdem bezahlt? Darf ich einfach nach Hause gehen? Und was passiert, wenn ich im Homeoffice sitze? Wir klären die wichtigsten Regeln.
Zunächst gilt nach dem Arbeitsvertragsrecht der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Im Falle eines Stromausfalls lässt sich das aber nicht so einfach anwenden.
Stromausfall im Büro
„Business Insider“ hat mit der Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Alicia von Rosenberg gesprochen, um die Frage nach der Arbeitszeit während eines Stromausfalls zu klären. Eine ganz einfache Antwort auf die Frage, ob der Lohn bei einem Arbeitsausfall während eines Stromausfalls weitergezahlt wird, gibt es wie so oft bei rechtlichen Anliegen nicht.
Der Arbeitgeber ist allerdings dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für eure Arbeit zu schaffen. Dazu gehören nicht nur ein Schreibtisch und ein Computer, sondern auch eine funktionierende Stromversorgung. Kann er das nicht gewährleisten, trägt er das Risiko – nicht ihr.
Ihr könnt durch den Blackout nicht damit „bestraft“ werden, Urlaub oder Minusstunden nehmen zu müssen. Auch darf euer Gehalt für diese Zeit nicht gekürzt werden.
Lohnfortzahlung: Der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ gilt hier nicht, da ihr eure Arbeitsleistung zwar anbietet, sie aber aus betrieblichen Gründen nicht erbringen könnt.
Keine Minusstunden: Die ausgefallene Zeit darf euch nicht als Minusstunden angerechnet werden.
Kein Zwangsurlaub: Euer Chef kann euch nicht zwingen, für die Ausfallzeit Urlaubstage oder Überstunden abzubauen.
Benötigt ihr gar keinen Strom für eure Arbeit, müsst ihr hingegen auch während eines Stromausfalls normal weiterarbeiten, sollte die Tätigkeit durch den Blackout nicht unmöglich geworden sein. Ihr dürft euren Arbeitsplatz also nicht eigenmächtig verlassen. Zur Not fallen Arbeiten an, für die ihr keinen Strom benötigt. Zum Beispiel Akten sortieren oder Lager aufräumen. Erst wenn euer Vorgesetzter euch explizit nach Hause schickt, dürft ihr gehen – bei voller Lohnfortzahlung.
Hinweis: Beachtet bitte, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Viele Regelungen sind im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen genauer definiert. Bei Unklarheiten solltet ihr immer das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen oder im Streitfall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Stromausfall im Homeoffice: Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus?
Arbeitet ihr von zu Hause aus und bei euch fällt der Strom oder das Internet aus, ist die Lage etwas komplizierter. Hier verschwimmen die Grenzen zwischen Betriebs- und Privatsphäre.
Laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Atilla von Stillfried gilt das Betriebsrisiko des Arbeitgebers auch, wenn sich der Arbeitnehmer im Homeoffice befindet. Fällt der Strom also unverschuldet aus, habt ihr in der Regel weiterhin Anspruch auf euer Gehalt.
Allerdings gilt auch hier: Kontaktiert umgehend euren Arbeitgeber, um die Situation zu schildern und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Arbeit im Büro ist möglich: Im Idealfall kommt ihr dann einfach ins Büro und arbeitet dort weiter.
Keine alternative Arbeitsmöglichkeit: Gibt es keine Ausweichmöglichkeit, wie ein Café oder bei Freunden, bleibt ihr zu Hause, ohne arbeiten zu können. Der Lohnanspruch bleibt meist bestehen.
Selbstverschuldeter Ausfall: Anders sieht es aus, wenn der Ausfall selbst zu verantworten ist. Wer zu Hause also sein Internetkabel durchschneidet oder die Stromrechnung nicht bezahlt, kann sich so nicht einfach vor der Arbeit drücken. In diesem Fall verliert ihr euren Lohnanspruch für die ausgefallene Zeit.Arbeitsrecht bei Stromausfall: Wegerisiko der Arbeitnehmer
Anders sieht es aus, wenn der Strom flächendeckend ausfällt und ihr deswegen nicht mit der Bahn fahren könnt, im Betrieb aber alles normal funktioniert. Als Arbeitnehmer habt ihr das Wegerisiko und müsst selbstständig dafür sorgen, pünktlich zum Arbeitsplatz zu kommen. Schafft ihr das nicht, habt ihr keinen Anspruch auf einen Arbeitslohn. Das gilt natürlich nur, wenn ihr eure Tätigkeit trotz Stromausfall normal ausüben könnt.
Arbeitet ihr dauerhaft im Homeoffice, gilt auch hier das Wegerisiko und ihr müsst für eine alternative Lösung des Internetproblems sorgen, etwa durch einen LTE-Router (bei Notebooksbilliger.de ansehen).