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Erst Entwarnung, dann der Paukenschlag – der Tui-Chef verfolgt ein klares Ziel, sollte es zu Flugausfällen kommen.
Der Chef des Reisekonzerns Tui, Sebastian Ebel, hat mit einer überraschenden Aussage für Aufsehen gesorgt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass im Sommer Flüge wegen Kerosinmangels ausfallen sollten, schließt er Entschädigungszahlungen an die Kunden aus.
Bei Flugausfällen: Tui-Chef will keine Entschädigung zahlen
Seiner Ansicht nach hätten die Reiseveranstalter für einen solchen Engpass keine Verantwortung und müssten daher behandelt werden wie bei einem Unwetter, für das es ebenfalls keine Entschädigungen gibt. Höhere Gewalt also, für die Tui und andere Fluggesellschaften nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
Die Positionierung ist eine deutliche Ansage an alle, die eine Reise gebucht haben oder planen. Im Ernstfall gibt es bei abgesagten Pauschalreisen zwar das Geld zurück. Typische Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro, wie sie Fluggesellschaften als Ausgleich für entstehende Unannehmlichkeiten zahlen können, werde es aber nicht geben.
Ebel argumentiert, dass ein Kerosinmangel ein äußerer Umstand wäre, auf den sein Unternehmen keinen Einfluss hat, und die finanzielle Last daher nicht bei den Veranstaltern liegen dürfe. Damit unterstreicht der Tui-Chef die Ansicht des Bundesverbands der Luftverkehrswirtschaft, der diesen Weg für alle deutschen Airlines zuvor ankündigte (Quelle: Focus).
Gleichzeitig betont der Tui-Chef, dass er ein solches Szenario für extrem unwahrscheinlich hält (Quelle: dpa via Stern). Er sehe gegenwärtig keinen Kerosinmangel und damit auch kein nennenswertes Risiko für Flugausfälle in den kommenden Ferien. Niemand müsse sich Sorgen um seinen Sommerurlaub machen, so Ebel. Die Situation in Deutschland sei „relativ komfortabel“. Unklar sei hingegen, was die sich abzeichnende Knappheit langfristig für die Preisentwicklung bei Flugtickets bedeute.
Einem Sprecher der Tui Group zufolge sei die aktuelle Entwicklung „weniger eine Frage der Verfügbarkeit als vielmehr der Preisgestaltung.“ Er macht klar: „Für bereits gebuchte Reisen gibt es keine nachträglichen Preiserhöhungen. Damit erhalten Kundinnen und Kunden volle Planungssicherheit.“
Tui beruhigt, während Lufthansa 20.000 Flüge streicht
Während Tui Gelassenheit demonstriert, hat die Lufthansa angekündigt, bis Oktober 20.000 Kurzstreckenflüge zu streichen. Damit sollen rund 40.000 Tonnen Treibstoff eingespart werden. Als direkten Grund nennt das Unternehmen die Verdopplung des Kerosinpreises seit Beginn des Iran-Krieges. Zahlreiche Verbindungen würden sich so nicht rentieren. Betroffen sind vor allem Flüge, die von der Regionaltochter Lufthansa Cityline bedient wurden.
Die Tochterfirma Cityline sollte eigentlich im kommenden Jahr den Betrieb einstellen, nun scheint die aktuelle Situation die Pläne zu beschleunigen. Bereits seit dem 20. April wurden erste Flüge gestrichen, darunter innerdeutsche Verbindungen ebenso wie Flüge innerhalb Europas, etwa nach Polen und Norwegen. Die Krise ist hier also keine theoretische Gefahr mehr, sondern hat bereits massive Auswirkungen auf den Flugplan.
Was sagt die Verbraucherzentrale bei gestrichenen Flügen?
Was tun, wenn der Flug annulliert wird? Die eine Antwort darauf gibt es nicht. Ihr solltet immer genau dokumentieren, wie ihr vom Ausfall eures Flugs erfahren habt – und wann. Danach können sich eventuelle Forderungen gegen die Fluggesellschaft oder das Reiseunternehmen richten.
Außerdem gibt es Unterschiede, etwa wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt oder Flug, Unterbringung und andere Planung individuell zusammengestellt habt. Auch der Preis kann sich unter Umständen im Nachhinein noch erhöhen.
Grundsätzlich gilt laut Verbraucherzentrale: Die Fluggesellschaft „haftet dann nicht, wenn sie nachweist, dass sie die Annullierung nicht verschuldet hat. Dies ist zum Beispiel der Fall, bei Startverboten, Mängeln in der Flugsicherung, Streik der Fluglotsen, anderer Dritter oder auch des eigenen Personals oder schlechtem Wetter. Technische Defekte können das Luftfahrtunternehmen nicht entlasten.“