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Ihr wollt eure Mietwohnung oder ein Zimmer über Airbnb untervermieten? Bei uns erfahrt ihr, welche Erlaubnis ihr braucht, welche Regeln gelten und wann Steuern fällig werden.
Untervermietung: Ohne Erlaubnis geht es nicht
Wenn ihr eure Mietwohnung ganz oder teilweise über Airbnb anbieten wollt, braucht ihr dafür die ausdrückliche Zustimmung eures Vermieters. Eine allgemeine Untervermietungs-Klausel im Mietvertrag reicht für die tageweise Vermietung an wechselnde Gäste im Regelfall nicht aus, weil es sich nicht um eine klassische Untervermietung handelt.
Tipp: Holt euch die Erlaubnis für die Vermietung über Plattformen wie Airbnb frühzeitig ein und lasst sie euch unbedingt schriftlich bestätigen.
So fragt ihr euren Vermieter nach der Erlaubnis zur touristischen Untervermietung
Wenn ihr euren Vermieter um die Genehmigung der zeitweisen Untervermietung bittet, seid klar, ehrlich und legt euch vorher die wichtigsten Informationen zurecht. Dazu gehören:
- der Anlass (zum Beispiel: vorübergehende finanzielle Entlastung)
- der Umfang der Untervermietung (einzelne Zimmer oder die ganze Wohnung?)
- die beabsichtigte Häufigkeit
- die maximale Anzahl an Gästen
- die Plattformen, auf denen ihr die Wohnung, beziehungsweise die Zimmer, anbieten wollt
Was passiert, wenn ohne Erlaubnis über Airbnb vermietet wird?
Wer seine Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters über Airbnb oder ähnliche Plattformen vermietet, riskiert großen Ärger. In vielen Fällen kann der Vermieter abmahnen und die Beendigung der Vermietung verlangen. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung des Mietvertrages.
Achtung, Stadtregeln und Meldepflichten beachten
Wenn euch die schriftliche Erlaubnis eures Vermieters vorliegt, dürft ihr aber nicht automatisch loslegen, sondern solltet euch erst bei der Stadtverwaltung nach möglichen Sonderregeln erkundigen.
Viele Städte haben nämlich sogenannte Zweckentfremdungsverbote oder Registrierungspflichten eingeführt, deren Nichtbeachtung euch ein hohes Bußgeld einbringen könnte. Je nachdem, wo ihr wohnt, kann es erforderlich sein,
- die zu vermietende Unterkunft zu registrieren,
- die Registrierungsnummer in der Anzeige auf der Plattform anzugeben
- und/oder nachzuweisen, dass ihr überwiegend selbst in der Wohnung wohnt.
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Nicht vergessen: Die Einnahmen sind steuerpflichtig
Die Einnahmen aus den zeitweisen Untervermietungen müsst ihr grundsätzlich in der Steuererklärung angeben. Auch dann, wenn ihr nur ein einzelnes Zimmer vermietet.
Steuerlich gelten die Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Welche Kosten ihr gegenrechnen könnt, erfahrt ihr bei der Finanzverwaltung oder bei eurem Steuerberater.
Tipp: Archiviert alle Belege und Dokumente, die die Untervermietungen betreffen ordentlich, damit ihr nachweisen könnt, welche Einnahmen und Ausgaben tatsächlich angefallen sind.
Wie sieht es mit der Haftung aus?
Als Hauptmieter seid ihr gegenüber eurem Vermieter, den Nachbarn und der Hausgemeinschaft verantwortlich. Das bedeutet: Ihr haftet für Schäden, Ruhestörungen oder Regelverstöße, die eure Gäste verursachen.
Sprecht deshalb vorab mit eurer Versicherung und lasst euch kompetent beraten, ob eure Haftpflicht- und Hausratversicherungen diese Fälle in angemessener betraglicher Höhe mit einschließen. Legt außerdem klare Regeln für eure Hausgäste fest.
Airbnb bietet mit „AirCover“ zwar eigene Schutzprogramme für Gastgeber an, diese ersetzen jedoch keine private Haftpflicht- oder Hausratversicherung.