
Sign up to save your podcasts
Or


Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
Anlass für das Gespräch ist die lesenswerte Entscheidung des BGH v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21: „Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder bei finanziell leistungsfähigen Großeltern“. Weil die Großeltern in gerader Linie mit den Enkeln verwandt sind, müssten sie diesen nach § 1601 BGB auch Unterhalt zahlen, wenn die vorrangig verpflichteten Eltern dies nicht oder nicht vollständig können. Wann greift denn die Haftung der Großeltern ein? Wie berechnet sich der Selbstbehalt der Großeltern? Welche Änderungen bringt insoweit das Angehörigen-Entlastungsgesetz? All diese Fragen beantwortet Ihnen die neue Episode unseres Podcasts.
Lesen Sie auch die Bearbeitung von Heinrich Schürmann der o.g. BGH-Entscheidung in der Februarausgabe des FamRB: FamRB 2022, 51. Die Neuerungen u.a. durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat Heinrich Schürmann auch in der soeben erschienenen Neuauflage des FamRZ-Buchs 42: „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis“ aufgegriffen.
By Verlag Dr. Otto SchmidtDas familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
Anlass für das Gespräch ist die lesenswerte Entscheidung des BGH v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21: „Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder bei finanziell leistungsfähigen Großeltern“. Weil die Großeltern in gerader Linie mit den Enkeln verwandt sind, müssten sie diesen nach § 1601 BGB auch Unterhalt zahlen, wenn die vorrangig verpflichteten Eltern dies nicht oder nicht vollständig können. Wann greift denn die Haftung der Großeltern ein? Wie berechnet sich der Selbstbehalt der Großeltern? Welche Änderungen bringt insoweit das Angehörigen-Entlastungsgesetz? All diese Fragen beantwortet Ihnen die neue Episode unseres Podcasts.
Lesen Sie auch die Bearbeitung von Heinrich Schürmann der o.g. BGH-Entscheidung in der Februarausgabe des FamRB: FamRB 2022, 51. Die Neuerungen u.a. durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat Heinrich Schürmann auch in der soeben erschienenen Neuauflage des FamRZ-Buchs 42: „Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis“ aufgegriffen.

0 Listeners

0 Listeners

0 Listeners