In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Dr. Jörg Friedrichs über Binding Corporate Rules, kurz BCR, und ihre Bedeutung für internationale Datentransfers innerhalb von Unternehmensgruppen.
Binding Corporate Rules werden in Artikel 47 DSGVO als „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ bezeichnet. Sie können multinationalen Konzernen als dauerhaftes Instrument dienen, um personenbezogene Daten zwischen europäischen Gesellschaften und Konzerngesellschaften in Drittländern zu übermitteln.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen:
Was genau sind Binding Corporate Rules und welche Funktion erfüllen sie bei internationalen Datentransfers?Wann lohnt sich der erhebliche Aufwand für die Einführung und Genehmigung von BCR?Welche Unterschiede bestehen zwischen BCR für Verantwortliche und BCR für Auftragsverarbeiter?Können Binding Corporate Rules die Standardvertragsklauseln ersetzen?Warum bleiben Transfer Impact Assessments, Verträge zur Auftragsverarbeitung und zusätzliche Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich?Wie lassen sich Binding Corporate Rules zugleich als konzernweite Datenschutzrichtlinie und Compliance-Instrument einsetzen?Dr. Jörg Friedrichs ist Senior Legal Counsel im Konzerndatenschutz der Deutschen Telekom und beschäftigt sich dort unter anderem mit den Binding Corporate Rules Privacy des Konzerns. Im Gespräch erläutert er, wie die Deutsche Telekom ihre BCR nutzt, um ein weltweit einheitliches Datenschutzverständnis, gemeinsame Prozesse und eine internationale Datenschutzorganisation zu etablieren.
Die Folge macht deutlich: Binding Corporate Rules sind kein Freibrief für Datenübermittlungen in Drittländer. Sie ersetzen weder die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung noch die Bewertung der Rechtslage im Empfängerland. Auch ein Transfer Impact Assessment kann weiterhin notwendig sein.
BCR schaffen vielmehr eine dauerhaft implementierte und von den Datenschutzaufsichtsbehörden genehmigte Struktur für konzerninterne Datentransfers.
Besonders interessant kann dieses Instrument für Unternehmensgruppen sein, die regelmäßig aus mehreren europäischen Ländern in mehrere Drittländer übermitteln und bereits über eine reife Datenschutzorganisation verfügen.
Neben den Vorteilen behandelt das Gespräch auch die erheblichen Anforderungen: Das Genehmigungsverfahren muss vorbereitet und mit der zuständigen federführenden Aufsichtsbehörde durchlaufen werden. Die Regeln müssen innerhalb des Konzerns verbindlich sein, Beschäftigte sind zu schulen und die Umsetzung ist regelmäßig zu kontrollieren. Hinzu kommen laufende Melde-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten.
Grundlagen der Binding Corporate Rules nach Artikel 47 DSGVOBCR als Instrument für konzerninterne DrittlandtransfersAbgrenzung zu Angemessenheitsbeschlüssen und StandardvertragsklauselnBinding Corporate Rules als weltweite KonzerndatenschutzrichtlinieBCR für Verantwortliche und BCR für AuftragsverarbeiterTransfer Impact Assessment und zusätzliche SchutzmaßnahmenVoraussetzungen und Ablauf des GenehmigungsverfahrensAuswahl der federführenden DatenschutzaufsichtsbehördeInternationale Implementierung, Schulungen und DatenschutzorganisationGrenzen bei Übermittlungen an Unternehmen außerhalb der GruppeBCR als Vertrauenssignal gegenüber Kunden, Investoren und GeschäftspartnernJährliche Meldungen, Audits und laufende Pflege der RegelnLinkliste zu den erwähnten Quellen und weiterführenden Informationen
EDPB Recommendations 1/2022 zum Antrag auf Genehmigung und zu den Bestandteilen von BCR-C (BCR für Controller)
EDPB Recommendations 1/2026 zum Antrag auf Genehmigung und zu den Bestandteilen von BCR-P (BCR für Processor) – nicht final
EDPB zum Kooperationsverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von BCR
CNIL: Grundlagen und Voraussetzungen von Binding Corporate Rules
CNIL Self-Assessment Tool zur Einführung von BCR
CNIL: Einreichung und Genehmigungsverfahren
EDSA-Register genehmigter Binding Corporate Rules
Binding Corporate Rules Privacy der Deutschen Telekom
Datenschutzorganisation der Deutschen Telekom
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