Das Urteil des EuGH vom 19.03.2026 (Rs. C 526/24 - Brillen Rottler) ist neben dem Auskunftsanspruch auch ein Meilenstein zum Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO: eine eigene Handlung der betroffenen Person kann die Kausalkette zwischen Rechtsverletzung und Schadensersatzanspruch durchbrechen.
Was kompliziert klingt, ist auch nicht ganz einfach. Entscheidend ist jedoch, das der EuGH die Anforderungen an den Kausalzusammenhang als Bestandteil des Schadensersatzanspruchs in dieser Entscheidung grundlegend weiterentwickelt.
Überspitzt lässt sich formulieren: Wer den Schaden provoziert, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Aber rechtlich ist das natürlich komplexer…
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