Frag den Anwalt

Hinterfrag den Strafbefehl!


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Sandra und Duri Bonin sind sich einig, dass

  • die niedrigen Anforderungen für den Erlass eines Strafbefehls (es braucht nicht einmal eine Einvernahme, von einem Geständnis ganz zu schweigen),
  • die fehlende Kontrolle (es ist für den Staatsanwalt mühsamer, eine Einstellungsverfügung zu erlassen, als einen Strafbefehl) und
  • der Umstand, dass die beschuldigte Person aktiv werden muss und zwar innert kürzester Frist, wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist,
  • ein immenses Risiko für falsche Urteile bergen.

    Der Anwalt Duri Bonin beantwortet in diesem Podcast häuftig gestellte Fragen zum Ablauf sowie den Rechten und Pflichten in Strafverfahren. Falls Sie auch eine Frage haben, schicken Sie bitte eine Email an [email protected].

    • Anwaltskanzlei von Duri Bonin
    • Lernhilfen für die Anwaltsprüfung
    • Titelbild bydanay
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      • Interview aus dem Gefängnis
      • Frag den Anwalt
      • Mit 40i cha mers mit de Tiger
      • Strafverteidigung
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        Frag den AnwaltBy Duri Bonin


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