Duri Bonin und Gregor Münch ziehen Bilanz zur Verfahrensführung und zu den Plädoyers – und erklären, wie das Obergericht nun über offene Verfahrensfragen, Beweisanträge und die einzelnen Geschäftskomplexe berät
August 2026, 15.32 Uhr: Nach dem letzten Wort der beschuldigten Personen schliesst der Vorsitzende die Parteiverhandlungen in der Causa Vincenz. Oberrichter Christian Prinz blickt auf acht Verhandlungstage zurück und bedankt sich bei den Verfahrensbeteiligten und der Kantonspolizei für den respektvollen und disziplinierten Ablauf.Duri Bonin und Gregor Münch erleben diese Worte beinahe wie ein «Schlusswort des Gerichts». Einen Termin für die Urteilseröffnung nennt der Vorsitzende nicht. Nach der Wahrnehmung der beiden Prozessbeobachter lässt er vielmehr offen, ob die I. Strafkammer bereits materiell entscheiden kann oder ob das Beweisverfahren nochmals aufgenommen werden muss.
Damit endet der sichtbare Teil des Prozesses. Die anspruchsvollste Arbeit des Gerichts beginnt nun ausserhalb der Öffentlichkeit.
Duri und Gregor ziehen Bilanz: Wie hat das Obergericht die Verhandlung geführt? Was macht das Plädoyer der Staatsanwaltschaft stark? Wo liegen die Stärken und Risiken der Verteidigungsplädoyers? Und wie wird aus Vorfragen, Beweisanträgen, tausenden Aktenseiten und unterschiedlichen rechtlichen Erzählungen ein Berufungsurteil?
Darum geht es in dieser Folge
Weshalb der Vorsitzende die Parteiverhandlungen mit ungewöhnlich ausführlichen Dankesworten schliesstWarum ein ruhiger und fairer Verfahrensstil scharfe Fragen nicht ausschliesstWoran Duri Bonin und Gregor Münch die gründliche Vorbereitung des Obergerichts erkennenWeshalb noch kein Termin für eine Urteilseröffnung genannt wirdWelche offenen Verfahrensfragen und Beweisanträge der Spruchkörper zuerst beurteilen mussUnter welchen Voraussetzungen das Beweisverfahren nochmals aufgenommen werden kannWarum die Staatsanwaltschaft mit ihrem Dreiecksmodell die klarste Gesamtgeschichte präsentiertWeshalb ein verständliches Modell noch nicht beweist, dass es jeden Geschäftskomplex trägtWie Lorenz Erni das Gericht mit rechtlichen Einwänden zur Prüfung einzelner Zwischenschritte zwingtWarum eine Verteidigung durch zu viel Detail die wichtigsten Argumente verdecken kannWeshalb die Wirkung eines Plädoyers noch nichts über seine tatsächliche Grundlage beweistWarum eine seriöse Bewertung ohne vollständige Aktenkenntnis nicht möglich istWie das Obergericht nun Sachverhalt, Beweise und rechtliche Einordnung voneinander trenntWeshalb eine allfällige Strafzumessung erst am Ende der Prüfung stehtWas sich über einen möglichen Einsatz von KI oder digitalen Suchwerkzeugen sagen lässt – und was nichtRuhig, konzentriert und fair
Duri und Gregor stellen dem Obergericht aus ihrer Beobachterperspektive ein sehr gutes Zeugnis aus. Der Spruchkörper wirkte gründlich vorbereitet. Die Fragen waren teilweise scharf, blieben nach ihrem Eindruck aber sachlich.
Eine faire Befragung muss nicht zurückhaltend oder angenehm sein. Für die beschuldigte Person und ihre Verteidigung kann es sogar hilfreich sein, wenn das Gericht einen möglichen Widerspruch offen anspricht. Erst dadurch wird erkennbar, woran sich das Gericht stört und worauf eine Antwort erforderlich sein könnte.
Fairness liegt deshalb nicht in der Abwesenheit kritischer Fragen. Sie zeigt sich darin, ob die Richtung der Befragung verständlich bleibt, alle Parteien ihre Standpunkte einbringen können und das Gericht gegenüber dem Ergebnis offenbleibt.
Die Staatsanwaltschaft besitzt die klarste Gesamtgeschichte
Duri hat das Plädoyer der Staatsanwaltschaft von den gehörten Vorträgen am stärksten überzeugt. Mit dem Dreiecksmodell reduziert die Anklage unterschiedliche Unternehmenstransaktionen auf eine verständliche Grundfigur: Eine Käuferin bezahlt die Verkäuferseite; ein Teil des Geldes soll verdeckt an eine Führungsperson der Käuferin zurückgeflossen sein.
Das Modell schafft Orientierung. Es darf die Einzelprüfung aber nicht ersetzen. Commtrain, GCL, Investnet, Eurokaution und Arena Thun beruhen nicht auf identischen Verträgen, Beteiligungen, Geldflüssen und Wissensständen. Für jeden Komplex muss gesondert geklärt werden, ob eine Offenlegungs-, Rechenschafts- oder Herausgabepflicht bestand, ob ein Vermögensschaden entstand und was die betreffende Person wusste und wollte.
Duri hält die von der Staatsanwaltschaft beantragten sechs Jahre Freiheitsstrafe persönlich nicht für realistisch. Das ist eine Prognose aus der Beobachterperspektive, keine Aussage über den späteren Entscheid.
Die Verteidigungen zwischen Detail und Konzentration
Lorenz Ernis Plädoyer war lang. Seine Stärke lag nach Duris Wahrnehmung in den juristisch präzisen Einwänden. Erni greift nicht bloss die Gesamtgeschichte der Staatsanwaltschaft an, sondern zwingt das Gericht, die einzelnen Verbindungsschritte zu prüfen: Offenlegungspflicht, Herausgabeanspruch, Schaden und Vorsatz fallen nicht automatisch zusammen.
Die Verteidigung Beat Stockers konnten Duri und Gregor nicht vollständig im Gerichtssaal verfolgen. Ihre Einordnung beruht deshalb teilweise auf der Berichterstattung. Auffällig ist die ausserordentliche Detaildichte. Darin liegt eine Chance und ein Risiko: Eine umfassende Kritik kann zahlreiche Schwachstellen sichtbar machen. Werden jedoch fast alle Feststellungen als falsch oder willkürlich angegriffen, können die möglicherweise entscheidenden Einwände in der Masse an Kontur verlieren.
Auch die weiteren Verteidigungsplädoyers bewegten sich nach der Wahrnehmung der Gesprächspartner auf hohem fachlichem Niveau. Rhetorik, Satzlänge und Flughöhe unterschieden sich. Der gemeinsame rechtliche Kern blieb jedoch erkennbar: Bestand eine Pflicht zur Offenlegung oder Herausgabe? Wem stand ein wirtschaftlicher Vorteil zu? Wo soll der Vermögensschaden liegen?
Ein überzeugendes Plädoyer ist noch kein Beweis
Nach einzelnen Plädoyers kann der Eindruck entstehen, die betreffende Seite habe den Fall für sich entschieden. Beim nächsten Vortrag kann sich dieser Eindruck wieder verschieben.
Genau darin liegt die Grenze öffentlicher Prozessbeobachtung. Ein Plädoyer zeigt, wie eine Partei die Akten ordnet, gewichtet und rechtlich deutet. Ob die genannten Dokumente vollständig wiedergegeben sind, ob ein Zitat im Zusammenhang trägt und ob eine alternative Erklärung mit den übrigen Beweisen vereinbar ist, lässt sich ohne umfassende Aktenkenntnis nicht zuverlässig beurteilen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welches Plädoyer im Gerichtssaal am stärksten wirkte. Entscheidend ist, welche Argumentation dem Abgleich mit den Beweismitteln standhält.
Was macht das Obergericht jetzt?
Nach Abschluss der Parteiverhandlungen zieht sich das Gericht gemäss Art. 348 StPO zur geheimen Urteilsberatung zurück. Die genaue interne Organisation der Beratung ist nicht öffentlich.
Rechtlich lassen sich jedoch die entscheidenden Prüfungsstufen bestimmen:
Das Obergericht klärt den Umfang der Berufung. Es überprüft das erstinstanzliche Urteil grundsätzlich in den angefochtenen Punkten und besitzt dort umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfungsbefugnis.Es beurteilt die noch entscheidwesentlichen Verfahrensfragen: Prozessvoraussetzungen, Verjährung, Strafantragsfristen, Beweisverwertung und offene Beweisanträge.Es stellt für jeden massgebenden Vorwurf den Sachverhalt anhand der erhobenen Beweise fest.Es prüft, ob die erforderlichen Tatsachen ohne unüberwindliche Zweifel bewiesen sind.Erst danach folgt die rechtliche Einordnung. Das Gericht ist an den angeklagten Sachverhalt, nicht aber an die rechtliche Qualifikation der Staatsanwaltschaft gebunden.Nur soweit es zu Schuldsprüchen gelangt, folgen Strafzumessung, Einziehung oder Ersatzforderungen, Zivilpunkte sowie Kosten- und Entschädigungsfolgen.Das Gericht muss nicht jedes Argument aus jedem Plädoyer einzeln beantworten. Es muss aber sämtliche Fragen behandeln, die für den Entscheid wesentlich sind, und seine Begründung so verfassen, dass der Entscheid nachvollzogen und angefochten werden kann.
Der Spruchkörper fällt sein Urteil in allen Punkten mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.
Was geschieht, wenn der Fall noch nicht spruchreif ist?
Stellt die Kammer während der Beratung fest, dass entscheidende Beweise fehlen, erlaubt Art. 349 StPO die Ergänzung des Beweisverfahrens. Die Parteiverhandlungen müssen dafür wieder aufgenommen werden.
Das Bundesgericht hat präzisiert, dass Beweisergänzungen auch im Berufungsverfahren noch während der Urteilsberatung möglich sind. Die Parteien müssen anschliessend Gelegenheit erhalten, sich zu den ergänzten Beweisen zu äussern. Das Obergericht kann deshalb nicht allein aus zeitlichen Gründen auf eine Beweiserhebung verzichten, die es für den Entscheid als notwendig erachtet.
Das erklärt die Zurückhaltung des Vorsitzenden: Der Abschluss der Parteiverhandlungen bedeutet noch nicht zwingend, dass bereits ein Urteil gefällt werden kann.
Die menschliche Seite der Urteilsberatung
Für das Gericht beginnt eine intensive, aber institutionell normale Arbeitsphase. Für die beschuldigten Personen beginnt eine weitere Wartezeit.
Nach jahrelanger Untersuchung und acht öffentlichen Verhandlungstagen bleibt offen, wann sie erfahren, wie das Obergericht über Schuld, Strafe, Vermögenswerte und Kosten entscheidet. Die Öffentlichkeit sieht keine Fragen, Diskussionen oder Aktenvergleiche mehr. Für die betroffenen Menschen endet die Belastung damit nicht.
Arbeitet das Obergericht mit künstlicher Intelligenz?
Am Ende der Folge fragt Duri, ob das Obergericht bei der Erschliessung der umfangreichen Akten bereits KI einsetzt. Weder Duri noch Gregor verfügen dazu über gesicherte Informationen.
Die Reihe «Causa Vincenz»
Causa Vincenz: So läuft das Berufungsverfahren – Anfechtungsumfang, Beweisverfahren, Plädoyers und UrteilseröffnungCausa Vincenz: Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – sechs Jahre für Vincenz und Stocker? – Dreiecksmodell, Betrugsthese und StrafanträgeCausa Vincenz: Lorenz Erni fordert einen Freispruch – Offenlegungspflicht, Herausgabeanspruch, Schaden und VorsatzDie Reihe begleitet die Causa Vincenz als fortlaufende Analyse von Strafverfahren, Verteidigungsstrategie, Anklageführung, Öffentlichkeit und Urteilsfindung.
Links und Quellen zu dieser Folge
Obergericht Zürich: Berufungsverfahren SB250133-OAdministrative Informationen des Obergerichts zur BerufungsverhandlungSchweizerische Strafprozessordnung, insbesondere Art. 10, 348–351, 398, 404, 405 und 408 StPOBundesgericht, Urteil 7B_696/2023 vom 13. Mai 2024 zur Beweisergänzung während der UrteilsberatungBGE 148 IV 356 zur fehlenden Spruchreife und Ergänzung von BeweisenBundesgericht, Urteile 7B_256/2024 und 7B_347/2024 vom 17. Februar 2025Bezirksgericht Zürich: erstinstanzliches Urteil DG200213 vom 11. April 2022Podcast hören und abonnieren
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Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über die Causa Vincenz, die Prozessgeschichte, Rechtsmittel, Rückweisung, Berufung und Verfahrensführung im schweizerischen Strafprozess. Sie enthalten keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
Über Duri Bonin und Gregor Münch
Duri Bonin und Gregor Münch sind Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.
Strafverteidigung und KontaktBücher zur Strafverteidigung, Anwaltstätigkeit und AnwaltsprüfungAlle Folgen von «Auf dem Weg als Anwält:in»00:00 Das Schlusswort des Vorsitzenden
00:41 Ruhig, konzentriert und fair
01:46 Kein Termin für die Urteilseröffnung
02:37 Vorfragen und Beweisanträge
03:20 Das Dreiecksmodell der Anklage
04:36 Lorenz Ernis Plädoyer
05:14 Die Verteidigung von Beat Stocker
06:00 Der rechtliche Kern des Falls
06:42 Ohne Aktenkenntnis keine Bewertung
07:57 So berät das Obergericht
09:56 KI in der Strafjustiz?
10:37 Abschied nach acht Verhandlungstagen