Für einen Besuch in Untersuchungshaft braucht man eine Besuchsbewilligung von der fallführenden Staatsanwaltschaft. Diese hat dabei sehr viel Ermessen, ob sie einen Besuch bewilligt oder nicht. Man trifft da nicht immer auf behördliches Augenmass. Bekommt man eine Besuchsbewilligung, muss man mit dem Gefängnis einen Termin vereinbaren. Leider bestehen dabei oftmals lange Wartezeiten, auch sind die Besuche pro Häftling limitiert. Zu empfehlen ist deshalb, dass man sich danach erkundigt, ob man Kleider, Geld und ein Fresspäckli (Red Bull, Coca Cola, Pringles, Erdnüsse, Popcorn, Gutzli, Zigis, etc.) bringen oder schicken darf. Da ein Fresspäckli unverständlicherweise nur alle 2 Monate zulässig ist, sollte man die Fresspäckli-Monate auf keinen Fall verpassen!