Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht, welches den Vermieter dazu berechtigt, die vom Mieter in den Wohnraum oder Geschäftsraum gebrachten Sachen für Forderungen aus dem Mietverhältnis zu pfänden. ➡️ https://www.immobilien-erfahrung.de/vermieterpfandrecht-wiki-definition-pfaendung-gegenstaenden-mietsache/