Das Bundesverfassungsgesetz hat über den Berliner Mietendeckel entschieden: Dieser sei nicht rechtens, er verstoße gegen das Grundgesetz.
Ein erwartbarer Beschluss, sagte Marco Buschmann, erster parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Er hatte ebenfalls gegen den Mietendeckel geklagt.