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Das OVG Saarlouis hat sich in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (2 A 355/19) im Spannungsverhältnis DSGVO, UWG und Richtlinie 2002/58/EG (Stichwort: ePrivacy-Richtlinie) bei der Bewertung der Zulässigkeit von Telefonwerbung bewegt. Hier kommen verschiedene Themen auf – von dem Schreckensszenario der Datenlöschung neben der Untersagung der Werbenutzung über den Nachweiswert eines Double-Opt-In-Verfahrens bis zur spannenden Frage, ob Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern auch ohne Einwilligung zulässig sein muss im Lichte von Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG. Gerade der letzte Punkt regt zum lauten Nachdenken im Podcast an.
Mehr zum Thema DSGVO gibt es im Beratermodul Otto Schmidt Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen: https://ottosc.hm/bmdatenschutz
By Verlag Dr. Otto SchmidtDas OVG Saarlouis hat sich in seiner Entscheidung vom 16.02.2021 (2 A 355/19) im Spannungsverhältnis DSGVO, UWG und Richtlinie 2002/58/EG (Stichwort: ePrivacy-Richtlinie) bei der Bewertung der Zulässigkeit von Telefonwerbung bewegt. Hier kommen verschiedene Themen auf – von dem Schreckensszenario der Datenlöschung neben der Untersagung der Werbenutzung über den Nachweiswert eines Double-Opt-In-Verfahrens bis zur spannenden Frage, ob Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern auch ohne Einwilligung zulässig sein muss im Lichte von Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG. Gerade der letzte Punkt regt zum lauten Nachdenken im Podcast an.
Mehr zum Thema DSGVO gibt es im Beratermodul Otto Schmidt Datenschutzrecht. Hier 4 Wochen gratis nutzen: https://ottosc.hm/bmdatenschutz

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