Willkommen zur fünften und letzten Folge unserer Serie zum Schweizerischen Auftragsrecht! 🇨🇭📚
Heute widmen wir uns der Beendigung des Mandatsverhältnisses nach Art. 404–406 OR. 🧐
Wir beleuchten dogmatisch fundiert, warum das Gesetz eine jederzeitige Auflösung zulässt, wann eine Kündigung Schadenersatzfolgen auslöst und was bei unvorhergesehenen Ereignissen passiert.
Ein besonderer Fokus liegt auf der zwingenden Natur des Widerrufsrechts und den feinen, aber massgeblichen Ausnahmen in der Rechtsprechung. ⚖️🏛️
In dieser Folge schauen wir uns an:
🚪 Das jederzeitige Widerrufsrecht: Warum der Auftrag nach Art. 404 Abs. 1 OR von beiden Seiten jederzeit und fristlos beendet werden kann und weshalb dieses Gestaltungsrecht zwingend ist.
⏱️ Kündigung zur Unzeit und Konventionalstrafe: Wann ein Widerruf nach Art. 404 Abs. 2 OR in einem ungünstigen Moment erfolgt und Schadenersatz auslöst. Wir klären dabei eine wichtige Nuance: Eine Konventionalstrafe ist bei Auflösung zur Unzeit durchaus zulässig, sofern sie das negative Interesse nicht übersteigt.
💸 Der Schadenersatz (negatives Interesse): Warum bei "Unzeit" strikt der Vertrauensschaden (z.B. nutzlos gewordene Aufwendungen) zu ersetzen ist, aber nicht das entgangene Honorar für das gekündigte Mandat (positives Vertragsinteresse) verlangt werden darf.
⚰️ Tod, Handlungsunfähigkeit, Konkurs und Verschollenheit: Wie der Auftrag gemäss Art. 405 Abs. 1 OR grundsätzlich automatisch erlischt – namentlich auch bei einer Verschollenerklärung –, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und wie die Parteien nach Art. 406 OR bei fehlender Kenntnis des Beendigungsgrundes geschützt bleiben.
Kompakt, praxisnah und auf den Punkt – die ideale Vorbereitung für Prüfungen und den juristischen Alltag! 🎓💯Und weil der Gesetzestext Dreh- und Angelpunkt ist, schnell hier nachschlagen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de