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Bereits mit Urteil vom 28.01.2025 hatte sich der BGH mit Frage eines immateriellen Schadens bei E-Mail-Werbung befasst und diesen verneint (Az. VI ZR 109/23). Dabei hat der BGH instruktiv die Prüfung eines immateriellen Schadens dargestellt. Diese Betrachtung und weitergehende Aspekte werden in dem Podcast angesprochen.
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By Verlag Dr. Otto SchmidtBereits mit Urteil vom 28.01.2025 hatte sich der BGH mit Frage eines immateriellen Schadens bei E-Mail-Werbung befasst und diesen verneint (Az. VI ZR 109/23). Dabei hat der BGH instruktiv die Prüfung eines immateriellen Schadens dargestellt. Diese Betrachtung und weitergehende Aspekte werden in dem Podcast angesprochen.
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