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Die Erfüllung der Informationspflicht des Verantwortlichen und mit ihr der Wegfall des Zwecks der Verarbeitung tritt frühestens ein, nachdem dem Auskunftsantragsteller die begehrten Informationen vollständig und innerhalb der maßgeblichen Frist zur Verfügung gestellt wurden – so das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.01.2026, 29 K 7470/24. Ist das richtig? Was bedeutet das für die Praxis? Diesen Fragen geht der Podcast nach.
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By Verlag Dr. Otto SchmidtDie Erfüllung der Informationspflicht des Verantwortlichen und mit ihr der Wegfall des Zwecks der Verarbeitung tritt frühestens ein, nachdem dem Auskunftsantragsteller die begehrten Informationen vollständig und innerhalb der maßgeblichen Frist zur Verfügung gestellt wurden – so das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.01.2026, 29 K 7470/24. Ist das richtig? Was bedeutet das für die Praxis? Diesen Fragen geht der Podcast nach.
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