Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Familien und jungen Menschen verschiedenste Unterstützungs- und Hilfsangebote: Beratungsstellen, Kitas, Jugendarbeit und auch Hilfen zur Erziehung, Wohngruppen oder Pflegefamilien. Oft läuft das gut. Doch es kann immer zu Unstimmigkeiten oder Konflikten kommen. Und auch Grenz- und Rechtsverletzungen kommen immer wieder vor. Das Problem: die Betroffenen empfinden oft Ohnmacht gegenüber als zu mächtig empfunden Fachkräften oder Institutionen (Einrichtung, Träger, Jugendamt etc.) und resignieren möglicherweise. Dies kann Situationen verschärfen, große Belastungen schaffen oder Hilfen letztlich scheitern lassen. Seit über 20 Jahren entstehen daher „Ombudsstellen“, die Betroffene unabhängig und extern beraten und unterstützen, ihre Rechte, insb. auf Beschwerde, wahrzunehmen und selbstwirksam umzusetzen – Empowerment.
Mit der SGB VIII-Reform von 2021 wurden die Bundesländer im § 9a SGB VIII verpflichtet, solche Stellen vorzuhalten. In Sachsen-Anhalt startete in Trägerschaft von KinderStärken e.V. Ende 2020 „Ombud LSA“ (www.ombud-lsa.de)
als entsprechende Beratungsstelle in der hiesigen Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird es vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Ein eigenes Landesausführungsgesetz fehlt allerdings noch. „Kerngeschäft“ von Ombud LSA ist die landesweite Beratung und Unterstützung Betroffener in den Auseinandersetzungen in mittlerweile über 350 Fällen. Aber auch Informations-, fachliche Lobby- und Präventionsarbeit wird z.B. in Workshops mit jungen Menschen und in Netzwerken umgesetzt.
Ganz aktuell unterstützen wir als Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft (https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/) die gerade gestartete Kampagne „Widerspruch wagen!“ (https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/article/6876.widerspruch-wagen.html).
Mit ihr machen wir darauf aufmerksam, dass die Befristung von Hilfen zur Erziehung rechtswidrig ist. Sie findet jedoch regelmäßig statt und stellt eine beständige Drohkulisse und Unsicherheit für Betroffene dar:
„Kann ich weiter in meiner Wohngruppe leben oder muss ich wieder zurück? Laut Bescheid muss ich an meinem 18. Geburtstag ausziehen- und dann? Immer wieder drei Monate verlängert – wie soll ich mich auf meine Ausbildung konzentrieren? Mir wurde die Adresse der Obdachlosenunterkunft genannt…“ Insbesondere junge Volljährige stehen ungeachtet des Bedarfs und eines Rechts auf Hilfe oft vor dieser existenziellen Herausforderung. Trotz „größerem Gepäck“ werden sie so auch noch früher als ihre Altersgenoss:innen damit konfrontiert, abrupte Brüche mit Vertrautem zu erfahren und in die Selbständigkeit starten zu müssen. Auch bei Ombud LSA wurden solche Fälle begleitet.
Ombud LSA ist ein Projekt in Trägerschaft des KinderStärken e.V. Gefördert wird es durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.