Ein heikles Thema, das gleichermaßen verunsichert, verärgert und verwirrt: Gewalt gegenüber Kindern. In unserer zweiten Podcast-Folge* mit dem Titel "Ich bin doch nur hingefallen." - Wenn Wunden sprechen und Kinder schweigen. beschäftigen wir uns mit dem schwierigen Thema der Kindeswohlgefährdung. Wir wollen von unserem Gast Prof.'in Dr. Kathinka Beckmann wissen, wie wir mit Situationen der Kindeswohlgefährdung umgehen können, wie wir Anzeichen angemessen deuten, passende Maßnahmen ergreifen und Kinder besser schützen können. Frau Prof.'in Dr. Beckmann erläutert fundiert und anschaulich aus ihrem breiten Erfahrungs- und Wissensrepertoire die Hintergründe von Kindeswohlgefährdung. Dabei spricht sie auch das aus, was weh tut: Alltagsnahe Beispiele, die eben nicht irgendwo passieren, sondern manchmal direkt vor unseren Augen.
(*präzisierender Hinweis zum in der Folge erwähnten "Supervision-Topf": Mit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Kita-Gesetz gewährt das Land RLP gemäß des §25, Abs. 1 KiTaG "Zuweisungen zur Deckung der Personalkosten (...). Personalkosten im Sinne des Gesetzes sind die angemessenen Aufwendungen des Trägers der Tageseinrichtung für (...) die Fortbildung des Personals im Erziehungs- und Wirtschaftsdienst." In Verbindung mit dem §5, Abs. 3 KiTaG "Der Träger der Einrichtung ist für die Gewährleistung des Wohls der Kinder, die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Tageseinrichtung, die Einhaltung aller für den Betrieb geltenden Rechtsvorschriften sowie als Arbeitgeber verantwortlich. Er soll den Zugang zu Fortbildung und Fachberatung sicherstellen" sowie dem novellierten §45 SGB VIII (Betriebserlaubnis) kann das Team z.B. auch in Kinderschutz-Fällen auf dieser rechtlichen Grundlage die Durchführung einer Supervision beim Träger einfordern.)