Ihr Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen und hat eine Debatte ausgelöst: die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen informiert auf der Internetseite ihrer Praxis darüber, dass sie Schwangerschaftabbrüche durchführt und bietet Informationen dazu an. Im November 2017 hatte das Amtsgericht Gießen sie deswegen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt - wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Die Ärztin will das Urteil nicht akzeptieren, sie kämpft für das Informationsrecht für Frauen. Und Kristina Hänel ist bereit, dafür bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Warum, das erklärt sie Stefan Bücheler in hr-iNFO Das Interview.