
Sign up to save your podcasts
Or
Das 1. Gebot in der Welt der Kryptwährungen lautet: „Not your keys, not your coins“. Das bedeutet: Nur wenn Sie die Privaten Schlüssel (Private Keys) als Besitznachweis für Ihre Kryptowährungen selbst in der Hand haben, sind Sie auch der Eigentümer Ihrer wertvollen Cryptocoins rund um Bitcoin, Ethereum & Co. Ansonsten delegieren Sie die Verantwortung für Ihren Besitz und somit am Ende des Tages Ihr Eigentum an eine Zentralinstanz, wie beispielsweise die einer Kryptobörse.
Diesem zentralen Anbieter müssen Sie uneingeschränkt vertrauen. Deswegen rate ich schon seit Jahren zur Sicherung Ihrer wertvollen Cryptocoins mittels der Nutzung einer soliden Hardware-Wallet, als Tresor und Datensafe für Ihre Kryptowährungen wie beispielsweise die Hersteller/Produkte Trezor, Ledger, Bitbox, Keepkey, SecuX oder Ellipal. Das französische Technologie-Unternehmen Ledger SAS mit Sitz in Paris ist einer der führenden Hersteller in der Welt der Hardware-Wallets und zählt mit seinen Produkten Ledger Nano S, Ledger Nano S Plus, Ledger Nano X und dem neuen Ledger Stax zu meinen langjährigen Favoriten. Daran hat sich nichts geändert.
Derzeit steht eine neue Anwendung mit Namen „Ledger Recover“ im Kreuzfeuer der Kritik der globalen Krypto-Community, im Speziellen aber bei Bitcoin-Puristen, die teilweise ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen und dubiose Eigeninteressen verfolgen. Beispielsweise dadurch, dass Sie ihre Warnungen mit Produkt-Partnerschaften zu konkurrierenden Hardware-Herstellern verknüpfen und dafür Vertriebs-Provisionen kassieren.
Lassen Sie sich als Ledger-Nutzer von derartigen subversiven Subjekten bitte nicht verrückt machen, dafür gibt es keinen Anlass! Gleichzeitig sind die Methoden der Krypto-Youtuber bzw. Bitcoin-Influencer, die gleichzeitig Produkte vertreiben und Anbieter promoten, nicht nur wettbewerbsrechtlich zu hinterfragen, sondern juristisch angreifbar, wie ein aktuelles erstes Urteil zeigt. Das Urteil vom 20.04.2023 (mit dem Aktenzeichen Az.: 312 O 58/22), hat die auf Vertriebs-, Wettbewerbs- und Kryptorecht hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft SBS LEGAL Schulenberg & Partner vor Kurzem vor dem Landgericht Hamburg gegen den sogenannten „Blocktrainer“ Roman Reher und sein Unternehmen die bCyber GmbH erwirkt.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
Das 1. Gebot in der Welt der Kryptwährungen lautet: „Not your keys, not your coins“. Das bedeutet: Nur wenn Sie die Privaten Schlüssel (Private Keys) als Besitznachweis für Ihre Kryptowährungen selbst in der Hand haben, sind Sie auch der Eigentümer Ihrer wertvollen Cryptocoins rund um Bitcoin, Ethereum & Co. Ansonsten delegieren Sie die Verantwortung für Ihren Besitz und somit am Ende des Tages Ihr Eigentum an eine Zentralinstanz, wie beispielsweise die einer Kryptobörse.
Diesem zentralen Anbieter müssen Sie uneingeschränkt vertrauen. Deswegen rate ich schon seit Jahren zur Sicherung Ihrer wertvollen Cryptocoins mittels der Nutzung einer soliden Hardware-Wallet, als Tresor und Datensafe für Ihre Kryptowährungen wie beispielsweise die Hersteller/Produkte Trezor, Ledger, Bitbox, Keepkey, SecuX oder Ellipal. Das französische Technologie-Unternehmen Ledger SAS mit Sitz in Paris ist einer der führenden Hersteller in der Welt der Hardware-Wallets und zählt mit seinen Produkten Ledger Nano S, Ledger Nano S Plus, Ledger Nano X und dem neuen Ledger Stax zu meinen langjährigen Favoriten. Daran hat sich nichts geändert.
Derzeit steht eine neue Anwendung mit Namen „Ledger Recover“ im Kreuzfeuer der Kritik der globalen Krypto-Community, im Speziellen aber bei Bitcoin-Puristen, die teilweise ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen und dubiose Eigeninteressen verfolgen. Beispielsweise dadurch, dass Sie ihre Warnungen mit Produkt-Partnerschaften zu konkurrierenden Hardware-Herstellern verknüpfen und dafür Vertriebs-Provisionen kassieren.
Lassen Sie sich als Ledger-Nutzer von derartigen subversiven Subjekten bitte nicht verrückt machen, dafür gibt es keinen Anlass! Gleichzeitig sind die Methoden der Krypto-Youtuber bzw. Bitcoin-Influencer, die gleichzeitig Produkte vertreiben und Anbieter promoten, nicht nur wettbewerbsrechtlich zu hinterfragen, sondern juristisch angreifbar, wie ein aktuelles erstes Urteil zeigt. Das Urteil vom 20.04.2023 (mit dem Aktenzeichen Az.: 312 O 58/22), hat die auf Vertriebs-, Wettbewerbs- und Kryptorecht hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft SBS LEGAL Schulenberg & Partner vor Kurzem vor dem Landgericht Hamburg gegen den sogenannten „Blocktrainer“ Roman Reher und sein Unternehmen die bCyber GmbH erwirkt.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
10 Listeners
8 Listeners
5 Listeners
6 Listeners
9 Listeners
24 Listeners
3 Listeners
4 Listeners
13 Listeners
3 Listeners
2 Listeners
0 Listeners
0 Listeners
0 Listeners
3 Listeners