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By Markus Miller
The podcast currently has 151 episodes available.
Der Begriff Genesis war mir vor allem durch zwei Aspekte bekannt: Der im Jahr 1967 in Großbritannien gegründeten Rockband um Phil Collins und Peter Gabriel und natürlich auch durch das erste Buch der Bibel (Mose) aus dem Alten Testament zur Erschaffung der Welt. Mehr als 3.000 Jahre nach Moses steht der Begriff Genesis wiederum für die Erschaffung einer neuen Welt: Dem Krypto-Universum von Bitcoin und Blockchain.
Die Geschichte der Blockchain blickt im Gegensatz zur Historie der Bibel auf lediglich etwas mehr als 15 Jahre zurück. Am 31. Oktober des Jahres 2008, interessanterweise dem Reformationstag, hat Satoshi Nakamoto sein Whitepaper „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ ins Internet gestellt. Am 3. Januar 2009 fand die erste Transaktion auf der Blockchain des Bitcoin statt. Dabei wurden durch den nach wie vor unbekannten Satoshi Nakamoto 50 BTC erschaffen und an Hal Finney übertragen. Dieser erste Eintrag auf der Bitcoin-Blockchain wird seither als Genesis-Block bezeichnet.
Im Gegensatz zu allen weiteren Blöcken auf der Blockchain des Bitcoin wurde der Genesis Block nicht durch das Netzwerk in Form des Mining-Algorithmus berechnet, sondern stattdessen vor der offiziellen Veröffentlichung des Bitcoin erstellt und fest im Quellcode verankert. Seither ist in der Kryptowelt viel passiert und man könnte problemlos den Inhalt mehrerer Bibeln damit füllen. Gleichzeitig beginnt die Geschichte des Bitcoin für mich nicht mit dem Whitepaper oder dem Start der Blockchain.
Der Bitcoin ist 2008 nicht einfach aus dem Nichts gekommen. Es gibt eine rund 40-jährige Vorgeschichte, die zur Entwicklung des Bitcoin beigetragen hat. Dazu zählen auch heute weitestgehend vergessene Projekte wie DigiCash (1989), CyberCash (1994), E-gold (1996) oder BitGold (1998). Mit dieser Thematik befasse ich mich in der aktuellen Ausgabe meines Podcasts von „Millers-Kryptowoche“
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Die Bezeichnung „Digitales Gold“ setzt sich für den Bitcoin (BTC) als eigenständige Anlageklasse - gerade auch im Segment der institutionellen Investoren - immer weiter durch. Parallel dazu steigt jetzt auch die Wahrnehmung des großen Potenzials bei Ethereum (ETH), der mit Abstand zweitgrößten Kryptowährung nach dem Bitcoin. Das verdeutlicht - stellvertretend für zahlreiche positive Analysen - die Einschätzung der Industrial and Commercial Bank of China (ICBC) in einem vor kurzem veröffentlichten Forschungsbericht. Mit einer Bilanzsumme von rund 6,6 Billionen US-Dollar ist die ICBC die größte Bank der Welt.
Die Analysten der Industrial and Commercial Bank of China kommen zu der Schlussfolgerung, dassEthereum seine Technologie in Bezug auf Sicherheit, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit kontinuierlich aufgerüstet hat und eine technologische Kraft als „digitaler Treibstoff bzw. Öl“ für die Zukunft der Digitalisierung bietet. Ich teile diese Sichtweise, weil ich schon seit vielen Jahren Ethereum als eine Art „Krypto-Apple“ bewerte, die ein Krypto-Ökosystem dezentraler Applikationen bietet für das die Kryptowährung Ether (ETH) als digitales Gas dient.
Im Januar 2024 hat die Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs den Grundstein gelegt für die neue Ära von Kryptowährungen als eigenständige Anlageklasse für institutionelle Investoren. Die Handelsaufnahme der mittlerweile ebenfalls genehmigten Ethereum-Spot-ETFs wird diese Entwicklung weiter massiv befeuern. Die derzeitige Marktbewertung des Bitcoin, in Relation zum Geldvolumen und zu etablierten Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Gold, Immobilien oder Kunst bringt sehr gut zum Ausdruck, welch großes Wachstumspotenzial Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. als noch so junge Anlageklasse in der Zukunft haben. Mehr zu dieser Thematik in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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Der auf Basis von Bewertungs-Kennzahlen grundlegend rational agierende Investor Warren Buffett hat seine Handelsstrategie einst auf einen simplen Nenner gebracht: „Sei ängstlich, wenn andere gierig sind. Sei gierig, wenn andere ängstlich sind“. Diese antizyklische Anlagestrategie hat sich im Falle von Warren Buffet seit Jahrzehnten bewährt. An den etablierten Wertpapierbörsen gibt es schon sehr lange sogenannte Sentiment-Indikatoren und Indices. Der Begriff Sentiment steht im Englischen für die psychologische Stimmungslage. Händler bzw. Analysten und Investoren versuchen dabei mittels unterschiedlicher Instrumente und Indikatoren Anzeichen dafür zu finden, in welcher Marktphase sich die Börse oder ein spezifischer Kapitalmarkt befinden, um daraus zukünftige Entwicklungen abzuleiten. Diese Stimmungsindikatoren spiegeln somit die aktuellen Emotionen der Marktteilnehmer wider. Seit dem Jahr 2018 gibt es auch für die Kryptomärkte mit dem Crypto Fear & Greed Index (Krypto Angst und Gier Index) einen derartigen Sentiment- bzw. Stimmungsindikator, der aktuell aufgrund der starken Marktkorrekturen massiv eingebrochen ist.
Emotionen sind ein prägender Bestandteil der menschlichen Natur. Rationalitäten gehen hingegen häufig im Zuge von Emotionen wie Angst, Panik, Frustration, Resignation oder Kapitulation ebenso unter, wie die Emotionen Gier und FOMO (Fear of missing out), also der Angst, große Gewinne zu verpassen. Grundsätzlich gilt, dass Angst und Gier stets die besten Verkäufer sind, aber gleichzeitig auch die schlechtesten Ratgeber. Davon abgeleitet sind Zeiten der Angst frei nach Warren Buffet auch an den Kryptomärkten gute Kaufzeitpunkte bzw. schlechte Verkaufszeitpunkte. Darüber hinaus sollte sich jeder Krypto-Investor selbst disziplinieren, allen voran durch Investments in Tranchen, beispielsweise über regelmäßige Sparpläne. Dadurch wird der Durchschnittskosteneffekt des Dollar Cost Averaging (DCA) genutzt. Dahinter steht eine Strategie, bei der Anlagepositionen aufgebaut werden, indem in regelmäßigen Abständen identische Geldbeträge investiert werden. Unabhängig vom Kurs des ausgewählten Zielinvestments wie dem Bitcoin oder dem Geschehen an den Finanzmärkten. Dieser Thematik widme ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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Nicht nur Blockchain-Wallets werden in Zukunft massiv an Bedeutung gewinnen, sondern auch Wallets für die Verwaltung digitaler Identitäten. Die Europäische Union hat im April 2024 beschlossen, dass alle Mitgliedstaaten der EU bis 2026 digitale Identitäten zur Verfügung stellen müssen. Diese werden über digitale Schlüsselsafes (Wallets) verwaltet und tragen die Bezeichnung European Digital Identity Wallet (EUDI). Speziell für den mit zunehmender Dynamik digitalisierenden und tokenisierenden Banken- und Finanzsektor ist das ein hochrelevantes Thema, allen voran für die rechtssichere Eröffnung von Konten und die Autorisierung von Zahlungen.
In Ihrer persönlichen EUDI-Wallet können Sie zukünftig Ihre offiziellen Dokumente in Form von Identitätsnachweisen wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Krankenkassenkarte speichern. Darüber hinaus können Sie Ihre Identität für Online-Transaktionen digital bestätigen und rechtskräftige elektronische Unterschriften leisten. Gleichzeitig werden auch Offline-Authentifizierungen möglich, beispielsweise vor Ort bei einem Notar. Ihre Identitätsnachweise werden beim Abspeichern in der Wallet auf Ihrem Smartphone einmalig von einer unabhängigen staatlichen Stelle geprüft.
Die Nutzung der EUDI-Wallet bzw. der damit verbundenen Smartphone-App soll kostenlos und nicht verpflichtend sein. Deutschland arbeitet bereits mit Hochdruck an einer eigenen Wallet. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) hat dazu im Auftrag des Innenministeriums einen Innovationswettbewerb gestartet, um Prototypen für das European Digital Identity Wallet zu entwickeln. Die derzeit entstehende Wallet-Ökonomie auf Basis digitaler Identitäten wird auch die Adaption von Kryptowährungen weiter fördern. Weil dadurch die digitale Infrastruktur ausgebaut wird und die Online-Eröffnung von Konten bei Krypto-Dienstleistern optimiert wird. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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Der Begriff DeFi ist die Abkürzung für „Decentralized Finance“ oder in deutscher Sprache eben „Dezentrale Finanzen“. Mit DeFi werden blockchainbasierte Finanzanwendungen bezeichnet, die die unterschiedlichsten Arten klassischer Finanztransaktionen durchführen, wie diese schon seit Jahrhunderten von Banken, Brokern und Börsen abgewickelt werden. Krypto-Applikationen auf Basis von DeFi-Funktionalitäten geben Benutzern mehr Kontrolle, mehr Flexibilität, schnellere Transaktionen und niedrigere Kosten. Den Grundstein für alle heutigen DeFi-Protokolle hat Satoshi Nakamoto mit der Konzeption des Bitcoin-Programmcodes im Jahr 2009 gelegt. Als Antwort auf unser krankes Geld- und Bankensystem, das durch die große Finanzkrise des Jahres 2008 kurz vor dem totalen Kollaps stand. Nur mit enormen staatlichen Hilfen weltweit konnte damals die Kernschmelze und der Supergau unseres kreditbasierten Geldsystems gerade noch einmal verhindert werden.
Während das traditionelle Finanzwesen auf einer zentralisierten Steuerung (Governance) basiert, ermöglichen dezentrale Finanzanwendungen den Zugang zu Finanzprodukten über – teilweise mehr oder weniger – dezentrale Blockchain-Netzwerke. Dezentrale Finanzanwendungen ersetzen dabei Zwischenhändler wie Banken oder Maklerfirmen durch intelligente Verträge, die sogenannten Smart Contracts. Klassische Finanzdienstleistungen wie Kredite, Wertpapiere, Sparanlagen, Immobilien, Edelmetalle oder auch Versicherungen können somit über Blockchain-Netzwerke statt über Banken abgewickelt werden. DeFi-Services wie Lending und vor allem Staking führen auch dazu, dass Milliarden Menschen in Ländern einen Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten, die diesen großen Bevölkerungsgruppen bislang verschlossen waren. DeFi-Anwendungen reduzieren heute schon die Kontrolle der traditionellen Banksysteme auf das Geld, die Finanzdienstleistungen und die Finanzprodukte. Weil immer mehr Menschen Ihr Geld in Form von Kryptowerten bzw. Kryptowährungen über Blockchain-Wallets verwalten und nicht mehr über Banken.
Nach dem tiefen Krypto-Winter zeigen sich mittlerweile auch deutliche Erholungssignale im Krypto-Ökosystem der dezentralen Finanzanwendungen. Allen voran durch Kennzahl des Total Value Locked (TVL) der als Metrik verwendet wird, um die Nachfrage bzw. die Nutzung eines Defi-Protokolls zu messen. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
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Eine neue Studie von „Bitomat“ – einem Betreiber von Krypto-Geldautomaten (ATMS) - hat vor kurzem den Crypto Tourism Readiness Index (CTRI) vorgesellt. Dieser soll die Top-Reiseziele der Welt identifizieren, die kryptoaffinen Touristen am entgegenkommendsten sind. Der Index bewertet dazu beliebte Touristenorte anhand ihrer internationalen Touristenankünfte und der Zahlungsinfrastruktur für Kryptowährungen und soll die Bereitschaft dieser Reiseziele für die digitale Währungsrevolution bzw. die globale Krypto-Währungsunion beschreiben.
Auf Basis des aktuellen Crypto Tourism Readiness Index nehmen die USA mit einem CTRI-Wert von 0,942 als das kryptobereiteste Reiseziel die Spitzenposition ein, da es dort eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen gibt, die Kryptowährungen akzeptieren. Ebenso ein riesiges Netzwerk von Bitcoin- bzw. Krypto-Geldautomaten bieten. Europas Krypto-Hubs – Frankreich und Spanien liegen auf Platz zwei bzw. drei. Paris mit seiner Mischung aus Kultur und Innovation und Barcelona mit seiner lebendigen Tourismusszene werden zunehmend kryptofreundlich. Ich möchte hier auch noch Mallorca erwähnen, weil selbst in meinem Büro in Palma de Mallorca ein Krypto-Geldautomat steht! Darüber hinaus zeigen sich auch Fortschritte in weiteren europäischen Staaten und Schwellenländern. Italien, Mexiko und die Türkei zeigen beispielsweise ebenfalls vielversprechende Anzeichen mit einer wachsenden Zahl von Unternehmen, die Kryptowährungen akzeptieren und Krypto-Geldautomaten aufstellen. Diese Länder holen schnell auf und positionieren sich als attraktive Reiseziele für kryptoaffine Reisende.
Die Ergebnisse des CTRI sind durchaus interessant, dennoch ist es stets sehr wichtig zu betrachten, wer eine Studie in Auftrag gibt. Ein Betreiber von Krypto-Geldautomaten will natürlich mit einer derartigen Veröffentlichung Werbung für sein Business machen, das ist auch vollkommen legitim. Für die Adaption von Kryptowährungen werden nach meiner Einschätzung Krypto-Geldautomaten in der Zukunft jedoch nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Der „Krypto-Geldautomat“ der Zukunft ist heute schon eine App auf dem Smartphone oder der Smartwatch. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
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Berechtigterweise sorgen sich viele Bürger und Kapitalanleger um die Stabilität des Währungssystems, vor allem mit Blick auf unsere fragile Gemeinschaftswährung, den Euro. Die auch aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus weiter ausufernden Staatsverschuldungen und das Schreckgespenst der Inflation nähren dabei die Angst vor einem Währungsverfall bis hin zu einer möglichen Währungsreform signifikant.
Staaten besitzen ein Währungsmonopol und können auf dieser Grundlage in ihrem eigenen Hoheitsgebiet gesetzliche Zahlungsmittel einführen. Der Wert der Währung eines Landes ist hierfür ein Indikator und Spiegelbild des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Status quo. Zentralbanken steuern dazu die Höhe der Zinsen und die Geldmengen. Durch die Zinspolitik legen sie die Grundlage dafür, dass die Geschäftsbanken neues Giralgeld schöpfen und Papiergeld in Umlauf bringen, basierend auf Schulden.
Alle zinsbasierten Währungssysteme sind früher oder später gescheitert
Die Geschichte zeigt, dass alle zinsbasierten Währungssysteme zahlreichen Mängeln unterworfen sind. Jedes zinsbasierte Währungssystem ist früher oder später gescheitert. Schon Aristoteles bezeichnete den Zins als widernatürlich. Auch zahlreiche westliche Wirtschaftsexperten bewerten unser zinsbasiertes Geldwesen als Ursache für die großen Probleme in der Welt. Große Ökonomen des zwanzigsten Jahrhunderts wie John Maynard Keynes oder Friedrich August von Hayek zeigten in fundierten Analysen die mit dem Zins verbundenen Gefahren auf und befürworteten ein Nebeneinander von regionalen Währungssystemen.
Deswegen ist es nicht überraschend, dass zahlreiche regionale Währungen aus der arabischen Welt zu den stärksten Währungen der Welt zählen. In EU-Europa wurde mit der Einführung des Euros als Gemeinschaftswährung hingegen genau das Gegenteil umgesetzt. Länder mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen wurden in ein starres Korsett gepresst. Daher lohnt sich der verstärkte Blick auf Euro-Alternativen. Hierzu zählen für mich Edelmetalle wie Gold, aber auch Kryptowährungen wie der Bitcoin. Ebenso weitere Hartgeld-Währungen, denen heute der Blick in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“ gilt und die zukünftig in Form von Central Bank Digital Currency (CBDC) tokenisiert werden.
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Betrugsfälle im Zusammenhang mit Bank- und Kreditkarten, im Online-Banking und Konten bzw. Wallets bei Kryptobörsen nehmen rasant zu. In den letzten Wochen hatte ich beispielsweise mehrere Zuschriften von Lesern, deren Wallets bei regulierten Kryptobörsen wie Bitpanda oder Coinbase betroffen waren, indem ihre wertvollen Kryptowährungen gestohlen wurden. Auch die Kontoguthaben waren in den meisten Fällen betroffen, weil die Täter Kryptowährungen gekauft und anschließend wegübertragen haben. In einigen Fällen kam es zu derartigen Vorfällen, obwohl die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktiviert war.
Für die betroffenen Kunden ist das ein regelrechter Schock. Die Gründe dafür sind vielschichtig, liegen allerdings in allen mir bekannten Fällen stets bei Anwendungsfehlern oder Sicherheitslücken beim Kunden. Die Kryptobörsen selbst wurden nicht gehackt! Krypto-Investoren, die von einem derartigen Vorfall betroffen sind, sollten umgehend ihre Kryptobörse informieren und eine Kontosperrung veranlassen. Parallel dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Ebenso lohnt die Prüfung des Rechtswegs über versierte Kanzleien für Kryptorecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ich hatte zuletzt Einblick in einen Fall, bei dem Kryptowährungen im Wert von 150.000 Euro gestohlen wurden, weil technisch versierte Hacker die Schutzfunktion der 2-Faktor-Authentifizierung abgegriffen haben. Auch hier werden jetzt juristische Schritte in Anspruch genommen. Positiv stimmt dabei die massiv zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung deutscher Gerichte, die zuletzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zusätzlich gestärkt wurde. Mit dieser wichtigen Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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Am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, haben die US-Aufsichtsbehörden 8 Anträge auf Zulassung sogenannter Spot-ETFs auf die nach dem Bitcoin zweitwichtigste Kryptowährungen Ethereum (ETH) bewilligt. Dabei handelt es sich um die ETF-Anträge der großen US-Vermögensverwalter Grayscale, Bitwise, BlackRock (ishares), Fidelity, VanEck, Ark/21Shares, Franklin Templeton und Invesco Galaxy. Die Genehmigung betrifft die sognannten 19b-4 Anmeldungen. Diese sind nötig, damit die Börsen wie NYSE ein Finanzprodukt listen können. Für den Handelsbeginn müssen jetzt noch S-1-Registrierungserklärungen genehmigt werden, was als reine Formsache gilt. Diese sollten in den kommenden Wochen vollzogen werden.
Das grüne Licht für die Genehmigung der Ethereum-ETFs gab interessanterweise die „Division of Trading and Markets“ der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC und nicht die Kommission, die von SEC-Chef Gary Gensler geführt wird. Gensler ist bekanntermaßen gegenüber Kryptowährungen äußerst restriktiv, geradezu destruktiv eingestellt. Das ist insofern interessant, weil Gensler in der Vergangenheit stets darauf beharrte, dass alle Kryptowährungen außer Bitcoin (Rohstoff = Commodity) als Wertpapiere (Security) zu behandeln seien.
Die SEC-Bewilligung der ETH-ETFs hat deswegen regulatorische Folgen für den Status von Ethereum. Es gibt ein sehr klares Indiz dafür, dass Ethereum seitens der SEC jetzt nicht mehr als Wertpapier eingestuft wird: Fonds, deren Vermögen zu 40 % oder mehr aus Wertpapieren bestehen, können nicht über das Formular S-1 registriert werden. Sondern als Investmentgesellschaften über die Formulare N-1A oder N-2. Die Tatsache, dass die SEC die Registrierung der Ethereum-ETFs über ein S-1-Formular zugelassen hat, bedeutet somit, dass diese regulatorische Frage mit hoher Wahrscheinlichkeit geklärt ist: Ethereum ist kein Wertpapier!
Ebenso sind positive rechtliche Ausstrahleffekte für zahlreiche weitere Altcoins zu erwarten. Die Mehrzahl der Emittenten der Ethereum-ETFs setzt darüber hinaus auf Coinbase als Verwahrer (Custodian), so dass auch die größte US-Kryptobörse zu einem der großen Gewinner dieser regulatorischen Entscheidung zählt.
Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
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Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen Krypto-, Mining-, Staking-, Lending- oder Trading-Anbietern bzw. MLM-Systemen und MLM-Vermittlern. In den letzten Jahren habe ich mich beispielsweise intensiv mit den dubiosen MLM-Systemem OneCoin, Bitclub Network, Plus Token oder EXW Wallet befasst. Sobald ein Krypto-Angebot oder eine Kryptowährung auf einem MLM-System (Multi-Level-Marketing, Network-Marketing NM) basiert und Provisionen für eine Vermittlung an sogenannte Sponsoren, Leader, Diamonds oder Vice Presidents bezahlt werden, gilt nach meiner Einschätzung bereits ganz grundlegend: Absolute Vorsicht!
Grundlegend muss dabei unterschieden werden zwischen dem „Betriebssystem“ eines Krypto-Projektes, also den Initiatoren, und seinem „Vertriebssystem“ in Form der Vermittler, die für Tätigkeiten in aller Regel äußerst hohe und meist ökonomisch geradezu irrationale Provisionszahlungen erhalten. Dabei gilt hier sehr wohl, dass ein Betreiber bzw. der Vertrieb auch für seine angeschlossene „Vertriebler“ haften, im Hinblick auf deren Kommunikation und Geschäftsgebaren.
Ich stelle fest, dass Gerichte in juristischen Streitfällen diese Aspekte stark zunehmend berücksichtigen. So erging es auch einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher von einem Berater kontaktiert wurde. Die dem Mandanten empfohlene Anlage in die dubiose Kryptowährung Platincoin wurde nach – vom Berater bestrittenen – Angaben des CLLB-Mandanten als sicher und werthaltig vermittelt. Nach drei Jahren Laufzeit könne eine Zahlung von mindestens 10 % Zinsen garantiert werden.
Dass der Berater für die Vermittlung eine Provision von 20 % der Nettoinvestitionssumme erhielt, wurde dem Mandanten verschwiegen. Dieser reichte somit über CLLB Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte eine Klage gegen den Vermittler ein. Das Landgericht München I gab der Klage statt und verurteilte den Berater zur Zahlung von EUR 35.203,00 nebst Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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