Noch § 1: Der Einfluss des Verfassungsrechts, insbes. der Grundrechte: Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte, Mittelbare Drittwirkung, Schutz vor Diskriminierung im Privatrecht durch das AGG;
Der Einfluss des Europarechts – „Europäisches Privatrecht": Rechtsangleichung durch sekundäres Unionsrecht, Normarten: Verordnung und Richtlinie, Entscheidungskompetenzen des EuGH, Vorarbeiten zu einem Europäischen Vertragsrecht