Zum Nachhören: Klage gegen das "Bayerische Bundeswehrgesetz", Trambahnfahrer gegen die "Bundeswehrtram" und "Ist die AfD verfassungswirdrig?"
- Gegen die Militarisierung von Schulen und Universitäten! Am Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde am 5. Februar im Namen von 200 Kläger*innen Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“, das sog. „Bayerische Bundeswehrgesetz“ eingereicht. Über die Hintergründe haben wir mit Martina Borgendale (engl.), Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bayern, und dem Friedensforscher Tobias Pflüger gesprochen. Zudem hören wir ein Statement von Rechtsanwältin Adelheid Rupp, die die Kläger*innen vertritt.
- Ist die AfD verfassungswidrig? Um das herauszufinden hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte angekündigt - wenn es der Verfassungsschutz nicht hinbekommt - ein ausführliches Gutachten zu erstellen, das die Verfassungswidrigkeit belegen soll. Unterstützt wird die Organisation dabei von Campact, dem Volksverpetzer und FragDenStaat.
- "Es fühlt sich echt mies an, mit so einem Fahrzeug durch die Stadt zu fahren." - Drei Trambahnhfahrer in München weigern sich, eine mit Werbung für die Bundeswehr beklebte Tram zu fahren. Den auf der Tram abgedruckten Slogan "Mach, was wirklich zählt" empfinden sie als Beleidigung für alle Arbeiter*innen, als würde das, was Trambahnfahrer*innen oder andere Arbeiter*innen machen nicht wirklich zählen.
- Und im Bewegungsmelder geht es um die Veranstaltungen der Internationalen Friedenskonferenz, die sich als Gegenveranstaltung zur Sicherheitskonferenz im Bayerischen Hof versteht und um die Proteste des Aktionsbündnis gegen die Nato-Sicherheitskonferenz.
- Zudem gibt es Meldungen aus München und Bayern.