Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet und führte trotz zunächst anderslautender vertraglicher Ausgestaltung zu einer verstärkten Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als „Gastarbeiter“ bezeichnet und behandelt. 1973 dann gab es einen Anwerbestopp.