Unsere Themen für die vierzehnte Folge
Der Bund plant eine umfassende Krankenhausreform: Bis zum 1.
Januar 2024 soll ein neues Krankenhausgesetz in Kraft treten. Die Kliniken sollen umstrukturiert und in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Bis dahin will das Bundesgesundheitsministerium wohl erst mal kein weiteres Geld freigeben. Für 10 katholische Krankenhäuser in Niedersachsen könnte das ein baldiges Aus bedeuten. Neben gestiegenen Personalkosten sind es vor allem
die vielen Nebenkosten, die dafür sorgen, dass die Kliniken bald nicht mehr zahlungsfähig sind.
Obdachlose, Einwanderer ohne festen Status, Arme und oft
auch Alte: Mehr Menschen, als man denkt, haben in Deutschland keine Krankenversicherung. Genau deshalb gibt es seit 1999 die Straßenambulanz der Caritas. Sie hilft unbürokratisch und direkt dort, wo die Menschen leben – auf der Straße. Herzstück der Versorgung ist das Behandlungsfahrzeug. Und genau davon gibt es jetzt ein neues.
Stipendien für Freiwilligendienstler
Sie arbeiten in Krankenhäusern, in Kitas, Jugendherbergen,
in Altenheimen oder der Drogenhilfe – die vielen jungen Erwachsenen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst machen. So viel Einsatz muss belohnt werden, das meint zumindest das Bistum Osnabrück – und
vergibt deshalb an seine Freiwilligendienstler ein Stipendium für Ausbildung oder Studium.
Das Aus für die Migrationsberatung?
Wer neu nach Deutschland kommt – egal aus welchen Gründen –
der braucht erst einmal Hilfe: Wie lerne ich am schnellsten Deutsch? Wo finde ich einen Arzt? Wie melde ich meine Kinder in der Schule oder in der Kita an? Bei all diesen Dingen helfen die Migrationsberatungsstellen. Nun will die Bundesregierung
die Zuschüsse für die Beratung um ein Drittel kürzen. Die Caritas in
Niedersachsen fürchtet, das wird üble Konsequenzen haben.
Egal ob Tiere, Häuser oder Fahrzeuge: So gut wie alles kann
in der katholischen Kirche gesegnet werden. Und jetzt, nach vielen Jahren und vielen Diskussionen, gibt es den „Segen für alle“ – das heißt: Auch gleichgeschlechtliche und geschiedene Paare können sich segnen lassen, so wollen es die Bistümer in Norddeutschland.