Die Eigentümergemeinschaft einer Dreißig-Parteien-Wohnanlage beauftragte über ein Architektenbüro die Sanierung der Balkonanlage inklusive aller Geländer. Das Wohngebäude erstreckte sich über fünf Stockwerke und hat sechs Balkontürme. Alle dreißig Balkone waren gleich groß - bis auf die üblichen Gebäudetoleranzen. Die Balkonseite war zum Abnahmetermin noch voll eingerüstet und somit konnte die Besichtigung durch den Sachverständigen unter guten Bedingungen stattfinden.
Einem einzigen Bewohner war aufgefallen, dass zwei der Doppelflachstab-Pfosten ungleich hoch waren und er machte einen optischen Mangel geltend. Das Geländer wurde von insgesamt acht Doppelstab-Pfosten gehalten. Die beiden jeweiligen zur Hauswand stehenden Flachstäbe waren zehn Millimeter kürzer als die angrenzenden Obergurte der Geländerfüllung. In den vorliegenden Planungsunterlagen waren die beanstandeten Stäbe tatsächlich gleichhoch und waagrecht zu den Obergurten eingezeichnet. Somit musste diesem Umstand Rechnung getragen werden.